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Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme im Pflegebereich

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie bei allen drei Kategorien für die Antragstellung wie beschreiben

1.

Antragsformular für nationales Visum

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.ReisepassMindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens sechs Monate überschreiten muss.

Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite einfach.

4.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

5.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung

Vorlage im Original

6.Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthGdie Belehrung finden Sie hier
7.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.
8.Ggf. Angemessene AltersversorgungAntragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.152,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Zusätzlich werden je nach Kategorie folgende Unterlagen benötigt

Entweder

Pflegehilfskraft (ohne Qualifikation)
Wichtiger Hinweis: für die Arbeitsaufnahme als Pflegehilfskraft registrieren Sie sich bitte hier
Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

9.ORIGINAL Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.

Der Vertrag muss enthalten:

  • Berufsbezeichnung Pflegehilfskraft,
  • Bruttomonatslohn,
  • wöchentliche Arbeitsstunden
  • frühester Beginn der geplanten Arbeitsaufnahme.

10.

Anerkanntes Sprachzertifikat

Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER

ODER

Kranken- und Gesundheitspflegerin bzw. Altenpflegerin

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

8.ORIGINAL Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.

Der Arbeitsvertrag muss enthalten:

  • Berufsbezeichnung Pflegefachkraft/ Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Bruttomonatslohn
  • wöchentliche Arbeitsstunden
  • frühester Beginn der geplanten Arbeitsaufnahme.

9.

Anerkanntes Sprachzertifikat

Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER

10.Erlaubnis zum Führen der BerufsbezeichnungDies ist in der Regel eine deutsche Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“

ODER

Teilnahme an praktischen/theoretischen Anpassungsmaßnahmen

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

9.ORIGINAL Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.

Der Arbeitsvertrag muss enthalten:

  • Tätigkeit während und nach der Anpassungsmaßnahme
  • Bruttomonatslohn während/nach der Maßnahme
  • wöchentliche Arbeitsstunden
  • frühester Beginn der geplanten Anpassungs-/ Arbeitsaufnahme.
10.Defizitbescheidder zuständigen deutschen Behörde, mit dem die Notwendigkeit der praktischen/theoretischen Anpassungsmaßnahmen festgestellt wird

11.

Anerkanntes Sprachzertifikat

Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER

12.Detaillierter Weiterbildungsplan oder Vorbereitungskurs und Anmeldung zur Kenntnisprüfung und Zusatzblatt für AnpassungsmaßnahmenPlan, aus dem hervorgeht, wie die festgestellten Defizite ausgeglichen werden sollen, mit Nennung von Beginn und Ende der Weiterbildungsmaßnahme und vom Arbeitgeber ausgefülltes Zusatzblatt

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.

Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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