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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Allgemeine Hinweise
Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel zwar gut ausgebaut, der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollte die Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1. Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Gestaffelter Umtausch von deutschen Führerscheinen
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Nähere Einzelheiten finden Sie unter dem Link
Wenn Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat (Ausstellungsbehörde). Die notwendigen Unterlagen werden über die jeweiligen Landesbehörden bereitgestellt. Hinweis: Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 25 Euro zzgl. Versand.
Deutsche Führerscheine im Ausland
Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.
Zulassung eines deutschen Kfz
Die Zulassung ist nur bei Vorlage von Fahrzeugbrief Teil I und Teil II möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einer Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit normalen deutschen Kennzeichen die Originalpapiere von der albanische Zulassungsstelle einbehalten werden, eine spätere Abmeldung in Deutschland ist somit schwierig. Eine Überführung mittels Ausfuhrkennzeichen ist daher ratsam. Neben den Zulassungsgebühren muss des Weiteren die Zolleinfuhrgebühr nachgewiesen werden (Höhe ca. 20% des Wertes der Schwacke-Liste). Diese wird bei der Einreise mit Ausfuhrkennzeichen vom Zoll der Grenzstation erhoben. Aktuell dürfen nur Kraftfahrzeuge Euro 4 Norm eingeführt werden.
Verkehrsdelikte im Ausland
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen kann der Führerschein entzogen werden, was dazu führt, dass das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss, falls kein anderer Fahrer zur Verfügung steht. Bei Unfällen mit Personenschaden kommt es vor, dass die Unfallbeteiligten bis zur Klärung des Sachverhaltes in Untersuchungshaft genommen werden.