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Einreisesperre für Deutschland oder einen anderen Schengen Staat

STOP kein Zutritt

STOP kein Zutritt, © colourbox

28.05.2018 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Zur Aufhebung der Einreisesperre setzten Sie sich mit der ausschreibenden Stelle in Deutschland in Verbindung, die die Einreisesperre veranlasst hat.

Die BOTSCHAFT kann hier NICHT helfen.

Ihre Anfrage können Sie auch an das Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesverwaltungsamt stellen: www.bva.bund.de

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