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Nützliche Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen© colourbox.de

Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und was ändert sich?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) künftig leichter nach Deutschland einzuwandern. Es findet keine Einschränkung auf Engpassberufe mehr statt. Die bereits bestehenden Bestimmungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt. In jedem Fall gilt, dass für die Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Arbeitsplatzsuche weiterhin ein Visum notwendig ist, das bei der Deutschen Botschaft zu beantragen ist.

Wann tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten.

Wer gilt als Fachkraft und fällt unter das neue Gesetz?

Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben, zu der die im Ausland erworbene Qualifikation sie befähigt. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass der ausländische Abschluss in Deutschland von der zuständigen Stelle anerkannt wurde. Ein Berufsabschluss kann in der Regel dann als qualifiziert anerkannt werden, wenn er in Deutschland eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfordern würde.

Zusätzliche Vorschriften werden für Fachkräfte gelten, die älter sind als 45 Jahre. Kommen sie zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland, müssen sie einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt oder den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.

IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Personen ohne ausreichende berufliche Qualifikation bietet das Gesetz keine neuen Möglichkeiten für einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.

Was muss ich tun, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können?

Wichtig ist, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen in Deutschland anerkennen lassen. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt und Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben, können Sie als Fachkraft ein Visum beantragen, um nach Deutschland zu kommen und eine qualifizierte Beschäftigung auszuüben. Haben die deutschen Behörden Ihre berufliche Qualifikation nur zum Teil anerkannt, können Sie ein Visum zum Zweck der Weiterbildung und -qualifizierung in Deutschland erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie während dieser Weiterbildungszeit bereits eine Beschäftigung ausüben.

Was fällt außerdem unter das neue Gesetz?

Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche wird künftig auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung ermöglicht. Voraussetzung dafür sind Deutschkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung in Deutschland. Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert.

Was bedeutet das für das Visumverfahren an der deutschen Botschaft?

Die Botschaft wird rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Termine für unter das neue Gesetz fallende Antragsteller bereitstellen, damit das Visumverfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten ablaufen kann. Auch wird die Botschaft rechtzeitig entsprechende Merkblätter zur Verfügung stellen.

Da die Bearbeitungszeiten für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland in der Regel mehrere Monate in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt (jedenfalls vor dem Visumverfahren) die entsprechenden Verfahren einzuleiten.

Weitere Informationen

Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.

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