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Ablauf des Antragsverfahrens in der Visastelle

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Artikel

Vorbereitung des Visumantrags

Füllen Sie die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Seit dem 01.01.2020 akzeptiert die Botschaft nur noch Anträge mit dem VIDEX Formular.

VIDEX Antragsformular Schengenvisum

VIDEX Antragsformular nationales Visum

Nicht lesbar oder nicht vollständig ausgefüllte Antragsformulare werden in der Visastelle nicht angenommen.

Sie müssen außerdem die hier hinterlegte Belehrung ausgefüllt und unterschrieben zur Antragstellung mitbringen.

Lesen Sie das Merkblatt für Ihre Antragstellung aufmerksam durch und beschaffen Sie die darin aufgeführten Dokumente vollständig VOR Visumantragstellung.

Vorsprache in der Visastelle

Sie erhalten die Bestätigung Ihres Termins per Email. Bitte bringen Sie unbedingt die Terminbestätigung zur Antragstellung mit.

Sie müssen zu Ihrem Termin persönlich erscheinen. Auch minderjährige Kinder, egal welchen Alters, müssen persönlich bei Antragstellung in der Visastelle anwesend sein.

Bei der Vorsprache außerhalb eines bestätigten Termins, mit einem falschen Aufenthaltszweck sowie bei Vorlage von unvollständigen Anträgen erhalten Antragsteller keinen Zutritt zur Visastelle.

Bringen Sie bitte unbedingt den Reisepass zum Termin mit, den Sie im Registrierungssystem angegeben haben. Stimmt die Nummer des Reisepasses am Tag der Antragstellung nicht mit der überein, die bei der Terminbuchung angegeben wurde, erhalten Sie keinen Einlass in die Visastelle und müssen einen neuen Termin buchen.

Antragstellung in der Visastelle

Bei Antragstellung müssen alle in unseren Merkblättern aufgeführten Dokumente im Original mit 2 Kopien vorgelegt werden.

Fehlen Dokumente, kann dies zur Abweisung draußen, am Schalter oder zur Ablehnung des Visumantrags durch den Entscheider führen.

Bitte ordnen Sie die Dokumente bereits wie in unserem Merkblatt aufgeführt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visastelle werden den Antrag entgegen nehmen und Ihre Daten im System eingeben. Sie zahlen am Schalter die Visumgebühr in albanischen Lek (NICHT in Euro) bar ein. Die Botschaft nimmt Visumgebühren ausschließlich in albanischen LEK an. Der Betrag sollte möglichst genau abgezählt sein, da Wechselgeld nur begrenzt verfügbar ist.

Kartenzahlung ist leider nicht möglich.

Gebühren werden nicht erstattet, unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Visumantrag.

Die hier aufgeführten Informationen geben einen Einblick in die zu zahlenden Gebühren, die tatsächliche Gebühr richtet sich nach dem bei Antragstellung gültigen Wechselkurs der Botschaft.

Schengen-Visum für Aufenthalte unter 90 Tagen

Gebühr

Nationales Visum für Aufenthalte über 90 Tagen

Gebühr

unter 6 Jahren

gebührenfrei

unter 18 Jahren

4.700,- ALL

6 bis 12 Jahren

5.000,- ALL

über 18 Jahren

9.300,- ALL

über 12 Jahren

9.900,- ALL

Verfahren nach Antragstellung

Sofern der Antrag ordnungsgemäß gestellt und alle Dokumente vollständig eingereicht wurden, erfolgt die Bearbeitung durch den Entscheider.

Schengenvisumanträge werden direkt durch die Botschaft entschieden. Sollten weitere Unterlagen zur Prüfung erforderlich sein, werden diese bei Ihnen nachgefordert.

Anträge auf nationale Visa können in der Regel nur unter Beteiligung der deutschen Behörden und mit deren Zustimmung erteilt werden. Die Visumanträge werden zur weiteren Bearbeitung an die deutschen Behörden übersandt. Diese prüfen die Anträge und schicken anschließend die Entscheidung an die Visastelle. Eventuell fordern die Behörden auch weitere Unterlagen für die Bearbeitung nach. Sie werden von der Visastelle entsprechend informiert.

Sobald die Entscheidung der nationalen Behörden vorliegt, werden Sie ebenfalls informiert.

Bearbeitungszeiten

Je nach Visumkategorie und Fallkonstellation können unterschiedliche Bearbeitungszeiten entstehen.

Die hier angegebenen Bearbeitungszeiten sind Erfahrungswerte und geben keinen Anspruch auf eine Entscheidung in einem Einzelfall innerhalb der hier angegebenen Zeit. Bei Voraufenthalten in Deutschland (z.B. wegen Asyl) verlängern sich die Bearbeitungszeiten deutlich.

  • Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV: 2-4 Wochen
  • Familiennachzug: mindestens 8-16 Wochen
  • Studium: 4 Wochen
  • Sprachkurse: 12-16 Wochen
  • Ausbildung: 4 Wochen
  • Freiwilliges Jahr: 1 Woche
  • Praktikum: 4 Wochen
  • Blaue Karte EU/Hochqualifizierte: 2 Wochen
  • Arbeitsplatzsuche: 1 Woche
  • Au Pair: 2 Wochen
  • Selbständige: 16-20 Wochen
  • Schengenvisa: 1-2 Wochen

Visumerteilung / Ablehnung eines Visums

Sobald die Entscheidung über Ihren Visumantrag getroffen wurde, werden Sie per Email darüber informiert. Liegt ihr Pass seit Visumantragstellung bereits in der Botschaft, können Sie die Entscheidung zu unseren Öffnungszeiten abholen.
Bitte prüfen Sie bei der Passabholung SOFORT, dass alle Angaben auf dem Visumetikett und auf dem Zusatzetikett korrekt sind. Fehler müssen Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Liegt ihr Pass noch nicht in der Botschaft, werden Sie aufgefordert, diesen ggf. zusammen mit einer gültigen Krankenversicherung bei der Visastelle einzureichen. Die Visumausstellung nimmt ca. 2 Werktage in Anspruch.

Sollte Ihr Visum abgelehnt worden sein, so lesen Sie sich bitte den Ablehnungsbescheid aufmerksam durch. Fragen hierzu werden ausschließlich per Email beantwortet, nicht bei Empfangnahme in der Visastelle. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, so steht Ihnen das Remonstrationsverfahren zur nochmaligen Überprüfung des Antrags zur Verfügung.

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