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Merkblatt Visumsantrag für Ausbildung oder Praktikum

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

zweifach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

3 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit zwei Kopien

4.
Reisepass
Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Unterschriebener Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag

genaue Angaben über

  • Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit,
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Höhe der Vergütung

Sofern der Inhalt der Ausbildung/des Praktikums aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Ausbildungs-/ Praktikumsplan vorzulegen.

6

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01. April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung

7.

Qualifikationsnachweise

z. B. Diplome, Zeugnisse, falls vorhanden:  Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland

Hinweis: albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache
8.
Lebenslauf (sofern erforderlich)
selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
9.
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Nachweis über den erfolgreichen Erwerb deutscher Sprachkenntnisse mindestens des Niveaus B1 in Form eines anerkannten Sprachzertifikats oder der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (außer bei Gesundheitsberufen immer anerkanntes Sprachzertifikat Niveau B1 (siehe Merkblatt)

10.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz

Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.

11.
Ggf. Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Falls die Ausbildungs-/Praktikumsvergütung einen monatlichen Bruttobetrag von € 939,- nicht erreicht, ist die Finanzierung des Fehlbetrages nachzuweisen, u.a. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung,  Nachweis der Errichtung eines Sperrkontos, Bestätigung über kostenlosen Wohnraum.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen.  Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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