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Terminvergabe für die Beantragung eines Visums zur unqualifizierten Beschäftigung nach § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung)

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Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen werden die Termine in einem monatlichen Losverfahren ermittelt. Die anschließende Antragstellung ist ausgelagert und erfolgt bei der von der Botschaft beauftragten Dienstleistungsfirma TLScontact.

Die Terminvergabe für Visa nach § 26 Abs. 2 BeschV („Westbalkan-Regelung“) wurde zum 01.12.2021 an allen Westbalkanvertretungen geändert: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen, welche die zur Verfügung stehenden Termine bei weitem übersteigt, kommt ab Dezember 2021 jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz.

Hierfür wird am Anfang eines jeden Monats eine neue Registrierungsliste für Antragstermine geöffnet. Diese Liste wird für den weiter unten genannten Zeitraum durchgängig für Registrierungen geöffnet sein. Die Liste wird nicht mehr, wie bisher, geschlossen, wenn eine bestimmte Gesamtzahl von Registrierungen erreicht wurde. Stattdessen wird die aktuelle Registrierungsliste nach dem vom Auswärtigen Amt festgelegten Zeitraum geschlossen und unter allen Registrierungen wird per computergesteuertem Zufallsgenerator in einem Losverfahren ausgewählt, wer im darauf folgenden Monat einen Antragstermin erhält.

Aktuell ist die Registrierung in diesem Zeitraum möglich: 07. Mai 2024, 9:00 Uhr bis 14. Mai 2014, 15:00 Uhr.

Das Losverfahren wird anschließend im Auswärtigen Amt in Berlin unter Aufsicht mehrerer Personen durchgeführt. Im Anschluss werden die ausgelosten Personen noch im gleichen Monat von der Botschaft benachrichtigt, dass sie im folgenden Monat einen Termin erhalten werden.

Alle Registrierungen des jeweiligen Zeitraums nehmen am Losverfahren teil, unabhängig davon, wann sie erfolgten. Eine frühe Registrierung hat daher keinen Vorteil gegenüber einer späteren Registrierung.

Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen. Die nachträgliche Änderung der zur Registrierung eingegebenen Daten ist nicht möglich. Die Weitergabe des Termins an eine andere Person ist nicht gestattet. Die Einschaltung von Dritten (z.B. einer Agentur) ist nicht notwendig und bringt keinen Vorteil. Bitte registrieren Sie sich in Ruhe selbst für das Verfahren und achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten.

Die Visumantragstellung wird auch bei vorliegender Terminbestätigung nur gewährt, wenn die persönlichen Daten im Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin mit denen in der Terminregistrierung vollständig übereinstimmen. Achten Sie auch auf die richtige Eingabe von Vor- und Nachnamen.

Am Ende jedes Monats werden die ausgelosten Personen von der Botschaft per E-Mail benachrichtigt. Alle Personen, die bis Ende des Monats keine Mitteilung erhalten haben, waren im Losverfahren nicht erfolgreich. Diese Registrierungen werden am Ende des Monats gelöscht. Sie erhalten darüber keine separate Benachrichtigung. Für die Teilnahme am Losverfahren für Termine im folgenden Monat ist eine neue Registrierung erforderlich. Die Botschaft wird den Öffnungszeitraum der Registrierungsliste dafür rechtzeitig auf dieser Seite bekannt geben. Bitte sehen Sie von Nachfragen per E-Mail ab. Diese können nicht beantwortet werden.

Termine zur Beantragung eines Visums nach der „Westbalkan-Regelung“ können nur über diesen Weg vergeben werden. Die Botschaft vergibt keine Sondertermine, bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.

Die Antragstellung für diese Visakategorie wurde ausgelagert und erfolgt bei der von der Botschaft beauftragten Dienstleistungsfirma TLScontact. Nach Benachrichtigung durch die Botschaft über die ausgelosten Termine öffnet TLScontact die online-Terminvergabe für den folgenden Monat. Die ausgelosten Antragsteller registrieren sich dort für einen Termin, nachdem sie von der Botschaft eine Mail mit der Information zu ihrer Auslosung erhalten haben. Die Antragstellung kann nur in dem auf die Auslosung folgenden Monat erfolgen.

Zur Antragstellung bei TLScontact sind die gleichen wie von der Botschaft geforderten Unterlagen vorzulegen.

Die Umstellung ermöglicht es der Botschaft, mehr als die bisher möglichen Termine für die Westbalkan-Regelung zu vergeben und gibt den Antragstellern mehr Flexibilität bei der Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie jedoch, dass TLScontact KEINE zusätzlichen Termine vergibt und auch keine Änderungen der im Registrierungsverfahren hinterlegten Daten vornimmt. TLScontact gewährt ausschließlich Personen die Vorsprache, die vorher von der Botschaft per E-Mail benachrichtigt wurden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website von TLScontact.

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