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Apostille
Beglaubigung, © Photothek.de
Beschaffung von Apostillen in Albanien und Deutschland
Als Nachweis der Echtheit ausländischer Urkunden verlangen deutsche und albanische Behörden in der Regel die Anbringung einer Apostille. Für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Albanien trat das Haager Apostille-Übereinkommen am 09. Dezember 2016 in Kraft.
Zuständig für die Anbringung der Apostille sind die Behörden des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, d. h. deutsche Behörden für deutsche Urkunden bzw. albanische Behörden für albanische Urkunden.
Apostille für albanische Urkunden
Die Apostille für albanische Urkunden erhalten Sie von der hierfür zuständigen albanischen Behörde, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter LEGALIZATION AND APOSTILIZATION OF DOCUMENTS (punetejashtme.gov.al)
Mit der Einholung von Apostillen können auch in Albanien ansässige Rechtsanwälte –Link Anwaltsliste- beauftragt werden.
Die deutsche Botschaft kann keine albanischen Apostillen anbringen oder einholen.
Apostille für deutsche Urkunden
Für deutsche Urkunden erteilen deutsche Stellen die Apostille. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Apostille direkt an die für die Erteilung zuständige deutsche Behörde. Welche Behörde zuständig ist, erfahren Sie von der Behörde, die das Dokument, für das Sie eine Apostille benötigen, ausgestellt hat.
Die deutsche Botschaft kann keine deutschen Apostillen anbringen oder einholen.