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Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht
Holocaust-Mahnmal, © picture alliance / dpa
Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat die Bundesrepublik Deutschland seit jeher besondere Priorität beigemessen. Auch heute noch hat diese Aufgabe für die Bundesregierung einen unverändert hohen Stellenwert. Die Bundesrepublik Deutschland leistet in hohem Umfang Zahlungen, die nach dem erklärten Willen der Bundes¬regierung den Verfolgten des NS-Regimes lebenslang zugutekommen sollen. Die Bundesregierung stellt sich der Aufgabe, den Überlebenden der Verfolgung und des Horrors in den Konzentrationslagern und Ghettos weiterhin Beistand zu leisten und ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Informationen zur Entschädigung von NS-Unrecht und Regelungen zur Wiedergutmachung finden Sie hier: Entschädigung für NS-Unrecht - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
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