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Führungszeugnis beantragen
Certificado de registo criminal, © Auswärtiges Amt
Allgemeines
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Sollten Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie über ein Kartenlesegerät verfügen, können Sie ein deutsches Führungszeugnis auch online beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier. Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft lediglich die Bestätigung Ihrer Daten und Unterschrift auf dem Antrag vornimmt.
Die Botschaft kann keine Auskunft darüber geben, welche Formerfordernisse (z.B. die Anbringung einer Apostille, Übersetzung etc.) ggfs. erforderlich sind. Erkundigen Sie sich dazu vor der Beantragung des Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz bei der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat.
Die Botschaft kann bei der Einholung einer Apostille oder Übersetzung nicht behilflich sein.
Bescheinigung durch die Botschaft
Sollten Sie sich für die Antragstellung per Post entscheiden, müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann u.a. durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, so auch durch die deutsche Botschaft Tirana, in Form einer Bescheinigung erteilt werden.
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:
- ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten. Bitte füllen Sie das Formular leserlich aus, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.
- Bitte geben Sie Ihre Mailadresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular an, da dies Rückfragen erleichtert und die Bearbeitung beschleunigen kann.
- Sofern Sie eine Apostille benötigen, geben Sie bitte auch eine Adresse in Deutschland an. Das Führungszeugnis mit Apostille kann nur an eine Anschrift in Deutschland übersandt werden. Die Botschaft kann keine Apostille anbringen und bei der Einholung der Apostille nicht behilflich sein.
- gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
- Gebühr für die amtliche Bescheinigung Dafür fällt eine Festgebühr in Höhe von 34,07 € (zahlbar in Albanischen LEK zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs) an. Die Öffnungszeiten der Botschaft für Bescheinigungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Führungszeugnisses und ggfs. der Apostille weitere Kosten entfallen, die von den zuständigen Behörden in Deutschland erhoben werden und an diese entrichtet werden müssen.
Bitte richten Sie den Antrag anschließend an:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn
Albanisches Führungszeugnis beantragen
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen albanischen Stellen, um bei Bedarf eine Bescheinigung über die Straffreiheit in Albanien zu beantragen.
Unverbindlichen Informationen der Botschaft zufolge kann man in Albanien die Erteilung der Bescheinigung (mit Unterschrift, Dienststempel und Apostille) bei den örtlichen Poststellen beantragen. Ein elektronisches Führungszeugnis kann direkt bei e-Albania beantragt werden. Die Bearbeitungszeit dauert 7 bis 14 Tage. Informationen hierzu findet man unter https://e-albania.al
Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, die das Führungszeugnis angefordert hat, in welcher Form dieses vorgelegt werden soll.