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Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

01.11.2023 - Artikel

Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in Deutschland und Albanien

Nähere Informationen zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen finden Sie hier

Befristete Gültigkeit deutscher Führerscheine und Neuausstellung

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen nach einem Staffelschema bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Das Staffelschema und weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Albanien haben und Ihren deutschen Führerschein noch nicht umgetauscht haben, erfolgt die Neuausstellung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde im Inland. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige deutsche Behörde (empfohlen: Ausstellungsbehörde Ihres derzeitigen Führerscheins). Diese gibt Ihnen weitere Informationen zum Verfahren.

Verlust des deutschen Führerscheins in Albanien

Haben Sie Ihren Führerschein verloren bzw. wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei einer albanischen Polizeidienststelle anzeigen.

Die Botschaft kann Ihnen keinen neuen Führerschein ausstellen. Allein die Fahrerlaubnisbehörden im Inland können Ihnen bei der Ausstellung eines Ersatzführerscheins bzw. Internationalen Führerscheins weiterhelfen. In der Botschaft liegen auch keine Antragsformulare vor, da sie nicht die Aufgaben einer Führerscheinstelle ausübt.

Sofern Sie nach dem Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins unverzüglich nach Deutschland zurückreisen wollen und die Zusendung eines Ersatzführerscheins nicht abwarten können, empfiehlt es sich, neben der Verlust-/Diebstahlsanzeige der albanischen Polizei auch ein Bestätigungsschreiben der deutschen Führerscheinstelle mitzuführen. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die deutsche Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat (Ausstellungsbehörde), die Ihnen die Bestätigung per Fax oder Mail zusenden kann.

Sollten Sie in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres deutschen Meldewohnsitzes. Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, können Sie sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU bzw. des EWR) haben. Aus praktischen Erwägungen empfiehlt es sich, sich an die Führerscheinstelle Ihres letzten deutschen Meldewohnsitzes oder die Führerscheinstelle, die den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat, zu wenden und dort einen Ersatzführerschein zu beantragen. Die notwendigen Unterlagen werden über die jeweiligen Landesbehörden bereitgestellt.

Die inländische Führerscheinstelle fordert ggfs. bei Verlust des Führerscheins eine eidesstattliche Versicherung als Verlusterklärung. Bitten Sie in diesem Fall die Führerscheinstelle, Ihnen einen Vordruck zusenden, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann. Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft finden Sie hier

Nach der Ausstellung kann die inländische Behörde den Führerschein an die Botschaft zur Aushändigung übersenden. Bitte geben Sie in diesem Fall bei der deutschen Behörde an, wie die Botschaft Sie erreichen kann.

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