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Führungszeugnis beantragen

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa

10.10.2025 - Artikel

Allgemeines

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Wenn Sie über einen deutschen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder eine e-ID-Karte mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und ein NFC-fähiges Smartphone verfügen, können Sie das Führungszeugnis online beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Antragstellung per Post

Sollten Sie sich für die schriftliche Antragstellung entscheiden, müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Diese Bescheinigung kann z.B. durch die Botschaft erteilt werden. Die Öffnungszeiten der Botschaft für Bescheinigungen finden Sie hier.

Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:

  • ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular
    Das Führungszeugnis wird postalisch an die im Antrag aufgeführte Adresse übersandt. Achten Sie daher bitte auf korrekte Angabe der Adresse.

    Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) sowie eine E-Mailadresse und Telefonnummer für Rückfragen enthalten

  • gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
  • Gebühr für die amtliche Bescheinigung in Höhe von 36,00 € (bar und in Albanischen LEK zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs). Wenn Sie kein ausgefülltes Formular mitbringen, muss für den entstehenden Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr erhoben werden (nach Zeitaufwand).

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Führungszeugnisses außerdem eine Gebühr von 13 Euro direkt an das Bundesamt für Justiz entrichtet werden muss.

Den Antrag senden Sie anschließend an:

Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn

Sie erhalten das Führungszeugnis unmittelbar per Post an die angegebene Anschrift.

Albanisches Führungszeugnis beantragen

Eine Bescheinigung über die Straffreiheit in Albanien kann online beantragt werden. Informationen hierzu findet man unter https://e-albania.al

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, die das Führungszeugnis angefordert hat, in welcher Form dieses vorgelegt werden soll, ob z.B. eine Apostille erforderlich ist.

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