Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

14.03.2023 - Artikel

Beantragung einer deutschen Rente

Bei den deutschen Auslandsvertretungen können weder Renten beantragt noch Rentenberatungen durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer deutschen Rente haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihre deutsche Rentenversicherung. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 60 Monate, also insgesamt 5 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen, bevor Sie einen Anspruch auf eine deutsche Rente erhalten.

Sollten Sie von Ihrer deutschen Rentenversicherung ein Schreiben auf Deutsch erhalten haben und eine Übersetzung benötigen, so müssten Sie diese bitte selbst veranlassen. Von den deutschen Auslandsvertretungen können leider keine Übersetzungen vorgenommen werden.

Auch ist vor Beantragung einer Rente häufig eine sogenannte Kontenklärung bei der deutschen Rentenversicherung notwendig, bei der geklärt wird, wie lange Sie tatsächlich Beträge zur Rentenversicherung in Deutschland geleistet haben. Hierzu nehmen Sie bitte direkt mit Ihrer deutsche Rentenversicherung Kontakt auf.

Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt in Deutschland derzeit 65 Jahre und 7 Monate, wird jedoch bis 2029 schrittweise auf 67 erhöht. Sonderregelungen bestehen zum Beispiel für Personen mit Behinderungen oder solchen, die während ihres Arbeitslebens arbeitslos waren.

Bezieher einer Rente aus Deutschland

Konkrete Fragen zu Ihrer Rente klären Sie bitte direkt mit Ihrer deutschen Rentenversicherung, deren Kontaktdaten Sie Ihren bisherigen Unterlagen oder dem letzten Schreiben, das Sie von Ihrer Rentenversicherung erhalten haben, entnehmen können.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rentenzahlung haben, eine Änderung Ihrer Bankverbindung oder Anschrift wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Rentenservice der Deutschen Post.

Lebensbescheinigungen oder Sterbeurkunden von Rentenempfängern übersenden Sie bitte ebenfalls direkt an den Rentenservice der Deutschen Post.

Bitte beachten Sie, dass der Telefonservice der Deutschen Post nur auf Deutsch zur Verfügung steht.

Tel: 0049 221 5692 777
(Montag – Donnerstag 8:00 Uhr - 18:00 Uhr und Freitag 8:00 Uhr – 17:00 Uhr)

Schriftliche Anfragen können auch in Englisch erfolgen, wobei stets der Name Ihrer Rentenversicherung, sowie Ihre Rentennummer angegeben werden muss.

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin / Deutschland
E-Mail: post@drv-rheinland.de
Fax: 0049 221 5692 778

Alle oben angegebenen Änderungen und Mitteilungen können Sie dem Rentenservice der Deutschen Post auch schnell und einfach im Internet online in deutscher und englischer Sprache übermitteln:

In deutscher Sprache
In englischer Sprache

nach oben