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Eheschließung in Albanien oder Deutschland

Woman's hand with wedding ring held by a man's hand

Wedding, © colourbox

02.11.2022 - Artikel

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen albanischen oder deutschen Standesamt, welche Unterlagen zur Eheschließung benötigt werden. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen. Die Botschaft kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.

Eheschließung in Albanien

Die deutsche Botschaft Tirana kann keine Eheschließungen vornehmen. Es gibt in Albanien keine Möglichkeit, eine Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu schließen.

1. Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen albanischen Standesamt, welche Unterlagen zur Eheschließung dort benötigt werden. Nur das zuständige albanische Standesamt kann verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen geben. Für deutsche Staatsangehörige, die in Albanien heiraten wollen, ist in der Regel die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

  • Ehefähigkeitszeugnis: Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine mehrsprachige Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Eheschließenden genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Es muss mit einer Apostille versehen sein. Weitere Informationen finden Sie unten.
  • gültiges Ausweisdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
  • deutsche mehrsprachige bzw. internationale Geburtsurkunde
  • gültige Meldebescheinigung
  • im Falle von Vorehen: Scheidungsurteil, Scheidungsurkunde, ggfs. Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners, ggf. mit amtlicher Übersetzung und Apostille

Das zuständige Standesamt in Albanien kann weitere oder andere Unterlagen anfordern.

Die Frist für die Vorlage der Unterlagen beträgt drei Monate. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird die beabsichtigte Eheschließung öffentlich bekanntgegeben (Aufgebot). Bei Unkenntnis der albanischen Sprache muss zur Eheschließung ein Dolmetscher mitgebracht werden.

Eine in Albanien erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Es kann unter Umständen jedoch empfehlenswert sein, Ihre Eheschließung auch bei den deutschen Behörden registrieren zu lassen. Hierfür müssten Sie sich an das für Ihren Wohnort bzw. für Ihren letzten Wohnort in Deutschland zuständige Standesamt wenden.


2. Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung in Albanien

Zur Eheschließung in Albanien benötigen Deutsche neben weiteren Unterlagen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis, das durch das zuständige Standesamt in Deutschland ausgestellt wird. Eine erweiterte Meldebescheinigung ist in der Regel nicht ausreichend. Die deutsche Botschaft Tirana kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.

Das deutsche Standesamt muss zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in begrenztem Umfang auch Feststellungen über die Person und die Ehefähigkeit des/der ausländischen Verlobten treffen und benötigt dazu Urkunden über den ausländischen Verlobten. Bitte planen Sie daher genügend Zeit für die Einholung aller erforderlichen Unterlagen ein.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am Wohnsitz oder Aufenthaltsort der/des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Falls niemals ein Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland bestanden hat, erstellt das Standesamt I in Berlin das Ehefähigkeitszeugnis.

Eheschließung in Deutschland

Sollte eine Eheschließung in Deutschland geplant sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige deutsche Standesamt. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen.

Die Verlobten müssen zum Erhalt der erforderlichen Unterlagen die beabsichtigte Eheschließung auch beim zuständigen Standesamt in Albanien ankündigen, in dem Fall muss der/die deutsche Verlobte in der Regel folgende Unterlagen bei dem Standesamt in Albanien einreichen:

  • gültiges Ausweisdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
  • deutsche mehrsprachige bzw. internationale Geburtsurkunde
  • gültige Meldebescheinigung
  • im Falle von Vorehen: Scheidungsurteil, Scheidungsurkunde, ggfs. Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners, ggf. mit amtlicher Übersetzung und Apostille

Das albanische Standesamt kann andere oder weitere Unterlagen anfordern.

11 Tage nach dem Tag der Eheankündigung erteilt das albanische Standesamt der/dem albanischen Verlobten eine Geburtsurkunde („Certifikate personale“) und eine Urkunde für die Eheschließung im Ausland mit den persönlichen Daten von beiden Verlobten.

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