Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in Deutschland und Albanien
Seit dem 01. Juni 2022 werden albanische und deutsche Führerscheine unter bestimmten Voraussetzungen gegenseitig ohne weitere Prüfungen anerkannt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zum Verfahren an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Inhaber eines albanischen Führerscheins der Klassen A, A1, A2, B, BE, C, C1, C2, D, D1, D2 (Motorrad, Pkw, Lkw, Bus), der nach dem 24. Januar 2017 ausgestellt ist, können diesen dann ohne erneute Prüfung umschreiben lassen.
- Das gilt für Inhaber eines nach 24.01.2017 in Albanien von den zuständigen Behörden ausgestellten Führerscheins mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthalt mindestens 185 Tage pro Jahr)
- Inhaber eines von den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Führerscheins der Klassen A, A1, A2, B, BE, C, C1, C2, D, D1, D2 (Motorrad, Pkw, Lkw, Bus),mit Wohnsitz in der Republik Albanien (Aufenthalt mindestens 185 Tage in einem Kalenderjahr) können diesen ohne erneute Prüfung in Albanien umschreiben lassen.