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Schengenvisum für touristische Aufenthalte
ACHTUNG: albanische Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte kein Visum zur Einreise in den Schengenraum.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie diesen über die Visa-Online-Terminvergabe.
Eine Antragsstellung ist frühestens 6 Monate vor geplanter Einreise möglich. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Arbeitstage. Wir empfehlen Ihnen den Visumantrag mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn einzureichen.
Die Unterlagen und Nachweise sind im Original und zusätzlich als Kopie vorzulegen. Originaldokumente werden wieder ausgehändigt. Es ist zu beachten, dass allen nicht in deutscher und englischer Sprache eingereichten Dokumenten eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden soll.
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular Schengen-Visum | Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 90,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
4. | Reisepass | Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 3 Monaten über das geplante Reiseende hinaus. Der Reisepass/ das Reisedokument muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Kopie aller Seiten, die Einträge enthalten falls vorhanden: Kopie vergangener Schengen Visa der letzten 3 Jahre und gültige oder bereits abgelaufene Visa für USA/ Vereintes Königreich einschließlich Ein- und Ausreisestempel der Grenzpolizei. |
5. | Albanischer Aufenthaltstitel | Nachweis darüber, dass der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz) in Albanien ist und auch nach Rückkehr aus Deutschland in Albanien besteht. |
6. | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | Kontoauszüge des Antragstellers (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnung, Depotauszüge oder Einnahmen durch Eigentum) |
7. | Reisekrankenversicherung | Reisekrankenversicherung (vorgelegt im Original), die für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts und für alle Schengen-Staaten gültig ist. Sie muss alle Kosten abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, Covid19-bedingter Behandlungen, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Tod des Antragstellers/der Antragstellerin während des Aufenthalts ergeben könnten. Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen. Ihre Reisekrankenversicherung soll die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdecken |
8. | Flug- und Hotelreservierungen | Als Reise- und Unterkunftsnachweis. Bei Reisen an mehrere Orte oder bei Mehrländerreisen bitte eine kurze Übersicht beifügen. |
9. | Nachweis über Tätigkeit in Albanien | Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag Selbständige: Auszug aus dem Handelsregister Rentner: Rentenauszüge Studenten: Immatrikulationsbescheinigung Schüler: Schulbescheinigung |
10. | Albanischer Aufenthaltstitel | Nachweis darüber, dass der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz) in Albanien ist und auch nach Rückkehr aus Deutschland in Albanien besteht. |
11. | ggf. Notarielle Erklärung der Eltern über Reisegenehmigung für den Minderjährigen | bei minderjährigen Reisenden, die ohne Begleitung beider Elternteile nach Deutschland einreisen |
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.