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Merkblatt Visumsantrag für selbstständige Erwerbstätigkeit
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!) | ||
4. | Reisepass | Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten |
5. | Businessplan | Im Original, eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee. Die Beschreibung sollte die folgenden Punkte enthalten und durch geeignete Unterlagen belegt werden können:
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6. | Lebenslauf | Bitte geben Sie an, wie Ihr bisheriger schulischer und beruflicher Werdegang war |
7. | Qualifikationsnachweise | z.B. Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbuch, Nachweis über Sprachkenntnisse. (albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache ) |
8. | Angebot für einen Krankenversicherungsschutz | Aus dem vorgelegten Angebot muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist. Für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre, zusätzlich: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung. |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.