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Reiserleichterungen für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte

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Vollständig gegen Covid19 Geimpfte sind Personen, die mit einem der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) aufgeführten Impfstoffe (aktuell BionTech-Pfizer/Cominarty, Moderna, AstraZeneca/Vaxzevria und Johnson&Johnson/Jannssen) geimpft sind, wenn seit Erhalt der letzten erforderlichen Einzelimpfung/Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Derzeit gilt dies nur für durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe. Eine Ausweitung auch auf andere Impfstoffe mit vergleichbarem Schutzstandard ist vorgesehen, sobald die dafür erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.

Albanische Impfzertifikate werden von der EU formell anerkannt. Das heißt, sie werden als echt angesehen und können bei Einreise in die EU vorgezeigt werden.

Für die Einreise nach Deutschland gilt: nur die vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten Impfstoffe ermöglichen die Einreise. Andere Impfstoffe werden nicht anerkannt.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen können auch zu Reisezwecken, die nicht aus einem wichtigen Grund erfolgen, wie Besuchsreisen, Geschäftsreisen und touristischen Reisen nach Deutschland einreisen, sofern sie über das ggf. erforderliche gültige Visum verfügen.

Sie können auch mit einem Visum für Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV nach Deutschland einreisen.

Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR-Test oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.

Ausgenommen sind Einreisen aus Ländern, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Aus diesen besteht auch weiterhin ein Beförderungsverbot nach Deutschland.

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