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Terminvergabe für die Beantragung eines Visums zur unqualifizierten Beschäftigung nach § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung)
Ab dem 1. Juni 2024 können Sie ihr Visumverfahren durch Einholung der Vorabzustimmung wesentlich beschleunigen: Hierzu beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald Ihr künftiger Arbeitgeber die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, können Sie einen Termin vereinbaren und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragen. Damit entfällt das Losverfahren und Sie erhalten innerhalb weniger Wochen einen Termin bei dem externen Dienstleister.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website von Visametric.