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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick

En la imagen figuran cuatro empleados con distintas profesiones.

Empleados con distintas profesiones, © colourbox.de

15.11.2023 - Artikel

Ab 18. November 2023 treten in Deutschland neue Regelungen zur Erleichterung der Arbeitsmigration in Kraft. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten. Auf der Webseite Make-it-in-Germany erhalten Sie einen Überblick über alle Neuerungen.

Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt soll für Fachkräfte jetzt noch einfacher werden. Bereits im Jahr 2020 wurden verschiedene Gesetze geändert, um die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu erleichtern. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) setzt Deutschland ab 2023 seinen Weg zum modernen Einwanderungsland konsequent fort: Für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation von außerhalb der EU gibt es zahlreiche rechtliche Erleichterungen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen werden ab November 2023 sukzessive in Kraft treten. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen:

Was ändert sich ab November 2023?

Niedrigere Gehaltsgrenzen

Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU – das ist der Zuzugsweg für Hochqualifizierte aus dem Nicht-EU-Ausland – werden gesenkt. Für das Jahr 2023 reicht es, als Berufsanfängerin oder -anfänger oder in einem Engpassberuf 39.682,80 Euro zu verdienen. In anderen Berufen muss man ein jährliches Einkommen von 43.800 Euro vorweisen, um die Blaue Karte EU zu bekommen. Sie ermöglicht es Akademikerinnen und Akademikern von außerhalb der EU, die einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, mit ihrer Familie hier zu leben.

Einfacher Zugang für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss

IT-Spezialistinnen und -spezialisten ohne Studienabschluss erhalten eine Blaue Karte EU, wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben. Für sie gilt die niedrigere der oben genannten Gehaltsschwellen.

Mehr Engpassberufe

Neben Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin können künftig auch Fachkräfte in folgenden Berufsgruppen eine Blaue Karte EU mit der niedrigeren Gehaltsgrenze erhalten:

  • Führungskräfte in der Produktion von Waren, im Bau sowie in der Logistik
  • Führungskräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte in der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Akademische Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich

Visumsfreie Einreise mit Blauer Karte EU aus anderem EU-Land

Wer eine Blaue Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedsland hat, kann bis zu 90 Tage ohne Visum zum Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland bleiben. Es ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wer schon zwölf Monate mit der Blauen Karte EU in einem anderen EU-Staat gelebt hat, kann ohne Visum nach Deutschland umziehen. Er muss nach der Einreise eine deutsche Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde beantragen.

Erleichterter Familiennachzug

Wenn Angehörige einer Fachkraft mit Blauer Karte EU schon in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben, können sie leichter nach Deutschland einreisen: Die Familie benötigt kein Visum, sondern kann mit dem Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Land hier wohnen. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Wohnung groß genug und der Lebensunterhalt gesichert ist. Wer seine Aufenthaltserlaubnis ab dem 1. März 2024 erhält, kann auch seine Eltern und Schwiegereltern leichter zu sich holen.

Beschäftigung von Berufskraftfahrern

Die Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten wird vereinfacht. So wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Zudem wird die Vorrangprüfung gestrichen und es sind keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Make-it-in-Germany

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