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Einreisesperre für Deutschland oder einen anderen Schengen Staat
STOP kein Zutritt, © colourbox
Wichtiger Hinweis
Zur Aufhebung der Einreisesperre setzten Sie sich mit der ausschreibenden Stelle in Deutschland in Verbindung, die die Einreisesperre veranlasst hat.
Die BOTSCHAFT kann hier NICHT helfen.
Ihre Anfrage können Sie auch an das Ausländerzentralregister (AZR) beim Bundesverwaltungsamt stellen: www.bva.bund.de