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Schengenvisum zu Besuchszwecken

11.06.2024 - Artikel

ACHTUNG : albanische Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte kein Visum zur Einreise in den Schengenraum.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie diesen über die Visa-Online-Terminvergabe.

Eine Antragsstellung ist frühestens 6 Monate vor geplanter Einreise möglich. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Arbeitstage. Wir empfehlen Ihnen den Visumantrag mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn einzureichen.

Die Unterlagen und Nachweise sind im Original und zusätzlich als Kopie vorzulegen. Originaldokumente werden wieder ausgehändigt. Es ist zu beachten, dass allen nicht in deutscher und englischer Sprache eingereichten Dokumenten eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden soll.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular Schengen-Visum

Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 90,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

4.

Reisepass

Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 3 Monaten über das geplante Reiseende hinaus. Der Reisepass/ das Reisedokument muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen.

Kopie aller Seiten, die Einträge enthalten

falls vorhanden: Kopie vergangener Schengen Visa der letzten 3 Jahre und gültige oder bereits abgelaufene Visa für USA/ Vereintes Königreich einschließlich Ein- und Ausreisestempel der Grenzpolizei.

5. Albanischer Aufenthaltstitel Nachweis darüber, dass der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz) in Albanien ist und auch nach Rückkehr aus Deutschland in Albanien besteht.

6.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

förmliche Verpflichtungserklärung unterzeichnet von einem in Deutschland wohnenden Einlader. Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden.

ODER

Kontoauszüge des Antragstellers (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnung, Depotauszüge oder Einnahmen durch Eigentum)

7.

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung (vorgelegt im Original), die für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts und für alle Schengen-Staaten gültig ist. Sie muss alle Kosten abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, Covid19-bezogene Behandlungen, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Tod des Antragstellers/der Antragstellerin während des Aufenthalts ergeben könnten. Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen. Ihre Reisekrankenversicherung soll die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdecken

8.

Einladungsschreiben und Meldebescheinigung der Person, die besucht wird

ein Einladungsschreiben der Person, die der Antragssteller besuchen möchte als Nachweis privater Unterbringung. Das Schreiben muss die Adresse und Kontaktdaten des Gastgebers, sowie den geplanten Aufenthaltszeitraum des Besuchers enthalten.

Außerdem ist eine Kopie des Ausweisdokuments des Gastgebers beizufügen

9.

Nachweis über Tätigkeit in Albanien

Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag

Selbständige: Auszug aus dem Handelsregister

Rentner: Nachweis Rentenzahlungen

Studenten: Immatrikulationsbescheinigung

Schüler: Schulbescheinigung

10. ggf. Notarielle Erklärung der Eltern über Reisegenehmigung des Minderjährigen nur vorzulegen, wenn Reisender minderjährig ist und nicht mit den sorgeberechtigten Eltern zusammen reist

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

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