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Merkblatt Visumsantrag für selbstständige Erwerbstätigkeit

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben
1.Antragsformulareinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)
4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten
5.Businessplan

Im Original, eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee. Die Beschreibung sollte die folgenden Punkte enthalten und durch geeignete Unterlagen belegt werden können:

  • Kapitalbedarfsplan und Finanzierungplan
  • Darstellung des Firmenprofils
  • Marketingstrategie
  • Ertragsvorschau
  • Angaben über die Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und/oder Ausbildungsplätze
  • Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden
6.LebenslaufBitte geben Sie an, wie Ihr bisheriger schulischer und beruflicher Werdegang war
7.Qualifikationsnachweise

z.B. Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbuch, Nachweis über Sprachkenntnisse.

(albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache )

8.

Angebot für einen Krankenversicherungsschutz

Aus dem vorgelegten Angebot muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist.

Für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre, zusätzlich: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung.

Als ausreichende Altersvorsorge i. S. d. § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG bzw. § 1 Abs. 2 S. 1 BeschV können zum Beispiel folgende Unterlagen dienen:

• Ein Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Rentenzahlungen zu erwarten sind. Eine Auflistung vergangener Beitragsleistungen ohne Information zu den zu erwartenden Leistungen ist nicht ausreichend.

• Eine (private) Rentenversicherung -wenn die Ansprüche aus dieser bereits bestehen, also die entsprechenden Einzahlungen bereits in der Vergangenheit getätigt wurden und die Versicherung bestätigt, dass nach aktuellem Stand ein Anspruch auf eine monatliche Zahlung im Rentenalter in bestimmter Höhe besteht. Auch muss ausgeschlossen sein, dass die beanspruchte Summe bereits vor Eintritt des Rentenalters ausgezahlt werden kann. Der bloße Abschluss eines solchen Vertrags kurz vor der Visumantragstellung ist nicht ausreichend.

• Nachweis zu Immobilienbesitz (Auszug aus dem Grundbuch, einschließlich eines aktuellen Wertgutachtens zu der Immobilie).
Hinweis: Unterlagen können nur dann in die Prüfung einbezogen werden, wenn diese ausreichende geldwerte Beträge enthalten und gemeinsam mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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