Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Aus aktuellem Anlass bitten wir um die Beachtung des folgenden Hinweises!

Rumours about Germany, © AA
Wichtiger Hinweis
Es gibt KEINE neuen Regelungen für Nicht-EU-Bürger aus den Ländern des Westlichen Balkans, die in der EU arbeiten möchten.
Obwohl in einigen Medien andere Informationen kursieren, brauchen albanische Staatsangehörige weiterhin ein nationales Visum mit Arbeitserlaubnis für die Europäische Union, welches bei der zuständigen Botschaft beantragt werden muss. Dies wird sich sehr wahrscheinlich auch im Jahr 2019 nicht ändern.
Informationen darüber, welche Dokumente Sie für die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme in Deutschland vorlegen müssen und wie das Visumverfahren abläuft, finden Sie auf unserer Webseite.
Weitere Unterstützung und Beratung bieten auch die DIMAK-Beratungszentren an: www.startfinder.de