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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland © dpa
Allgemeine Hinweise
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tirana ist zuständig für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen für deutsche Staatsangehörige, die in Albanien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Falls Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich, sofern die zuständige Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung erteilt. Die Bearbeitungsgebühr erhöht sich in diesem Fall um einen Unzuständigkeitszuschlag.
Zur Ausstellung von albanischen Reisepässen wenden Sie sich bitte an die zuständigen albanischen Behörden.
Bei der Botschaft können deutsche biometrische Reisepässe, vorläufige Pässe und Personalausweise beantragt werden. Auch ein sogenannter Reiseausweis zur Rückkehr kann durch die Botschaft ausgestellt werden, wenn Sie beispielsweise Ihren Reisepass oder Personalausweis während Ihres Aufenthaltes in Albanien verloren haben und nun auf direktem Wege nach Deutschland zurückreisen möchten. Darüber hinaus können Wohnortänderungen in Reisepässen und Personalausweisen vorgenommen werden.
Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.
Terminbuchung
Um einen Termin zu vereinbaren, teilen Sie bitte unter Verwendung des Kontaktformulars mit, welches Ausweisdokument Sie benötigen.
Beantragung
Jeder Antragsteller muss persönlich bei der Botschaft vorsprechen, Minderjährige in Begleitung ihrer Sorgeberechtigten. Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, muss dies durch geeignete Unterlagen (z.B. ein gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss) nachgewiesen werden.
Alle Unterlagen sind im Original und einer Kopie vorzulegen. Albanische Personenstandsurkunde müssen auf internationalem Vordruck (oder mit Übersetzung ins Deutsche) und Apostille eingereicht werden.
Vorzulegende Unterlagen:
-
Antragsformular Kinder (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
- Antragsformular Erwachsene (bitte hier klicken, um das Formular herunterzuladen)
- aktueller deutscher Reisepass oder Personalauswies, bei Kindern zusätzlich die Reisepässe der Eltern
- ein biometrisches Passfoto (Hinweise dazu siehe unten)
- Geburtsurkunde
- falls Sie verheiratet sind, Ihre Heiratsurkunde, bzw. bei Antrag für Kinder die Heiratsurkunde der Eltern
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Namensführung (Ehenamen; Name des Kindes, falls eine Namenserklärung abgegeben wurde)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland, falls ein deutscher Wohnsitz in Ihrem letzten Pass eingetragen ist.
Biometrisches Passfoto
Klicken Sie hier, um Informationen über die Anforderungen für Passbilder zu erhalten.
Gültigkeit des Dokuments
Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses oder Personalausweises beträgt für Passinhaber unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.
Ein vorläufiger Reisepass kann in begründeten Einzelfällen und mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass die (visafreie) Einreise in bestimmte Länder nicht erlaubt. Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts (zum Öffnen bitte hier klicken)
Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Vorher ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum Datum des Gültigkeitsendes gültig. Es ist jedoch zu beachten, dass Kinder sich seit Ausstellung des Dokuments so sehr verändern können, dass eine Identifizierung anhand des Lichtbildes in dem Kinderreisepass nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist ein neues Ausweisdokument (biometrischer Reisepass) zu beantragen.
Kosten
Biometrischer Reisepass (unter 24 Jahren): 68,50 Euro
Biometrischer Reisepass (über 24 Jahren): 101 Euro
Vorläufiger Reisepass: 70 Euro
Personalausweis (unter 24 Jahren): 63,80 Euro
Personalausweis (über 24 Jahren): 78 Euro
Die Passgebühr ist in Euro festgelegt und ist entweder bar in albanischen Lek (ALL) oder mit Kreditkarte zu zahlen.
Reiseausweis zur Rückkehr
Bei Verlust Ihres deutschen Reisedokuments kann die Botschaft für die Rückkehr nach Deutschland einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt bis zu 4 Wochen.
Vorzulegende Unterlagen:
- Kopie eines deutschen Ausweisdokuments
- 2 aktuelle Passfotos
- eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- die Gebühr beträgt 52 Euro
Wohnortänderung
Zur Änderung des Wohnortes im Reisepass oder Personalausweis müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis im Original
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht)
- Adressnachweis für Albanien (z.B. Mietvertrag)
- Antrag auf Wohnortänderung (bitte hier herunterladen)
Die Wohnortänderung erfolgt gebührenfrei.