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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag: Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs für die Übersendung von Wahlunterlagen

10.01.2025 - Artikel

Der Tag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist vom Bundespräsidenten auf den 23. Februar 2025 festgesetzt worden.

Aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufs sollten alle Wahlberechtigten im Ausland vorrangig prüfen, ob sie ihre Stimmen persönlich im Wahllokal in Deutschland abgeben können.

Das Auswärtige Amt bietet zudem bei diesen Bundestagswahlen ausnahmsweise die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Übersendung und/oder die Rücksendung der Briefwahlunterlagen an. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Falls Interesse besteht, die Unterlagen per Sonderkurier an die Deutsche Botschaft Tirana versenden zu lassen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 Ihren Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis (zur Beantragung der Briefwahl) unter Angabe der folgenden Adresse im Antragsformular gestellt haben:

    Ihr Name
    Botschaft Tirana
    Kurstrasse 36
    10117 Berlin

    (Link zu den Antragsformularen: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html)

  • Sofern Sie Briefwahl beantragt haben, wird der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter frühestens ab dem 04.02.2025 erfolgen. Die Briefwahlunterlagen werden per Sonderkurier in der 7. Kalenderwoche an die Botschaft Tirana versandt und können nach jetziger Planung voraussichtlich am Montag, den 17.02., von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Dienstag, den 18.02., von 8.00 bis 15.30 Uhr abgeholt werden (Klingeln bei Pforte der Kanzlei der Botschaft, Rruga Skёnderbeg, Nr. 8). Bitte prüfen Sie vorab unsere Webseite (www.tirana.diplo.de/al-de), auf der wir die Ankunft des Sonderkuriers mit den Wahlunterlagen bekanntgeben. Auf Nachfrage können wir die Ankunft individueller Wahlunterlagen bestätigen.
  • Sofern Sie für den Rückversand der Wahlunterlagen nach Deutschland den Sonderkurier nutzen wollen, müssen Sie diese bis spätestens Dienstag, den 18.02.2025, 16.30 Uhr bei der Botschaft abgeben (Klingeln bei Pforte der Kanzlei der Botschaft) oder einwerfen (Briefkasten rechts neben Eingang Kanzlei der Botschaft). Es bietet sich daher an, die Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Abholung bei der Botschaft auszufüllen und für den Rückversand nach Deutschland abzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Räumlichkeit für das Ausfüllen der Wahlunterlagen zur Verfügung stellen können.
  • Sofern die Abholung oder Abgabe der Wahlunterlagen nach den oben angegebenen Fristen erfolgt, muss die Rücksendung selbständig organisiert werden. Eine Rücksendung per amtlichen Kurier ist dann nicht mehr fristgerecht durchführbar.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung der Botschaft bzw. des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Auch aus diesem Grund möchten wir Sie bitten zu prüfen, ob Ihnen eine persönliche Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar in Deutschland oder z. B. die persönliche Mitnahme von Wahlunterlagen nach Deutschland und rechtzeitige Eingabe in den deutschen Postversand möglich wäre.

Die Botschaft weist auch darauf hin, dass alternativ für die Korrespondenz mit Wahlämtern auf eigene Kosten private Kurierdienste beauftragt werden können.

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