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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag: Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs für die Übersendung von Wahlunterlagen
Der Tag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist vom Bundespräsidenten auf den 23. Februar 2025 festgesetzt worden.
Aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufs sollten alle Wahlberechtigten im Ausland vorrangig prüfen, ob sie ihre Stimmen persönlich im Wahllokal in Deutschland abgeben können.
Das Auswärtige Amt bietet zudem bei diesen Bundestagswahlen ausnahmsweise die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Übersendung der Briefwahlunterlagen an. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
Sofern Sie Briefwahl beantragt haben, erfolgt derzeit der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter. Die bereits mit Sonderkurier bei der Botschaft noch eintreffenden Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02. von 8.00 bis 16.00 Uhr bzw. am Freitag bis 13.00 Uhr abgeholt werden (Klingeln bei Pforte der Kanzlei der Botschaft, Rruga Skёnderbeg, Nr. 8). Auf Nachfrage können wir die Ankunft individueller Wahlunterlagen bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass ein Rückversand der Wahlunterlagen nicht mehr per amtlichen Kurier durch die Botschaft durchgeführt werden kann.
Die Rücksendung oder Abgabe der Wahlunterlagen muss durch Sie selbständig organisiert werden.
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung der Botschaft bzw. des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Auch aus diesem Grund möchten wir Sie bitten zu prüfen, ob Ihnen eine persönliche Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar in Deutschland oder z. B. die persönliche Mitnahme von Wahlunterlagen nach Deutschland und rechtzeitige Eingabe in den deutschen Postversand möglich wäre.
Die Botschaft weist auch darauf hin, dass alternativ für die Korrespondenz mit Wahlämtern auf eigene Kosten private Kurierdienste beauftragt werden können.