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Einreise von Minderjährigen nach Albanien, die ohne Begleitung von Sorgeberechtigten oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen
Travelling minors, © www.colourbox.com
Die Botschaft kann zu albanischen Rechtsvorschriften keine verbindliche Auskunft geben. Nach Kenntnis der Botschaft gilt jedoch Folgendes:
Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines sorgeberechtigen Elternteils reisen, sollten bei der Reise eine Vollmacht beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. des anderen Elternteils– oder ggfs. einen Sorgerechtsnachweis (Schreiben des Jugendamts, Gerichtsbeschluss)-, am besten in englischer oder albanischer Sprache, und apostilliert, mit sich führen.
Dies wird nach Erfahrung der Botschaft von den albanischen Grenzbehörden zumindest sporadisch kontrolliert.
Muster für die Vollmacht finden Sie im Internet oder die Vollmacht kann durch einen Notar/Anwalt erstellt werden.
Die zuständige Behörde für die Apostille ist ebenfalls im Internet (Stichwort „Apostille + Bundesland, in dem Sie wohnen“) zu finden oder kann beim örtlichen Standesamt erfragt werden.
Hinweis: Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Über die erforderlichen Formalitäten und Erlaubnis zur Ein-/Ausreise entscheiden die albanischen Grenzbehörden.