Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nachbeurkundung ausländische Eheschließung

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

Artikel

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Es kann jedoch empfehlenswert sein, Ihre Eheschließung auch in Deutschland registrieren zu lassen. Auf diesem Weg kann eine deutsche Heiratsurkunde erlangt werden, die im deutschen Rechtsverkehr Beweiskraft hat.

Allgemeines

Eine im Ausland, z.B. in Albanien, erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Es kann unter Umständen empfehlenswert sein, insbesondere auch wenn die Namensführung in der Ehe für den deutschen Rechtsbereich geklärt bzw. festgelegt werden soll, beim für Sie zuständigen Standesamt in Deutschland einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister zu stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist.

Terminbuchung, Zuständigkeiten und Gebühren

Zuständig für die Beurkundung der Auslandseheschließung eines Deutschen ist das deutsche Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers. Hat oder hatte kein Ehepartner einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung der Eheschließung zuständig. Die Bearbeitungszeit bei den einzelnen Standesämtern ist sehr unterschiedlich; die Botschaft hat hierauf keinen Einfluss.

Die Beurkundung einer Auslandseheschließung ist grundsätzlich gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und sollte dort direkt erfragt werden.

Vorzulegende Unterlagen

Die untenstehende Auflistung ist unverbindlich. Bitte erkundigen Sie sich zunächst immer beim zuständigen Standesamt in Deutschland, welche Unterlagen dort vorgelegt werden müssen.

Folgende Unterlagen müssen in der Regel dem Standesamt in Deutschland im Original (oder öffentlich beglaubigt) vorgelegt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich beim Standesamt in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben im Antrag grundsätzlich auf den Zeitpunkt unmittelbar vor der Eheschließung beziehen.
  • Heiratsurkunde (Heiratsurkunde aus Albanien: internationale Heiratsurkunde, falls keine internationale: mit amtlicher Übersetzung und ggf. mit Apostille)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Ehepartner (falls aus Albanien: internationale Geburtsurkunde, falls keine internationale: mit amtlicher Übersetzung und ggf. mit Apostille)
  • Reise- bzw. Ausweisdokumente beider Ehepartner
  • ggf. Urkunden über die Namensführung vor oder nach Eheschließung
  • bei Vorehen: für jeden Ehepartner getrennt: Nachweis über die Auflösung der Vorehe(n), Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n) der früheren Ehepartner, ggf. mit Übersetzungen und Apostille, sowie ggf. Anerkennung der ausländischen Ehescheidung
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit für mindestens einen Ehepartner, in der Regel durch Vorlage eines deutschen Ausweisdokuments, ggf. weitere Unterlagen wie Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsausweise etc.
  • falls vorhanden: (Ab-)Meldebescheinigung des (letzten) Wohnsitzes in Deutschland in Bezug auf einen Ehepartner

Es wird darauf hingewiesen, dass im Einzelfall weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen (z.B. Nachweis einer Namensänderung, Adoptionsunterlagen etc.). Nachweise, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer amtlichen deutschen Übersetzung versehen sein.

nach oben