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Informationen zur Beantragung eines Schengenvisums

Schengen-Visum

Schengen-Visum, © dpa

14.03.2023 - Artikel

Hinweise für albanische Staatsangehörige

Albanische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen bei der Einreise in die Schengen-Staaten, zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, kein Visum. Ausnahmen gibt es bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Hinweise für nicht-albanische Staatsangehörige

Ob Besuchsreisen, touristischer Aufenthalt oder Geschäftsreisen, den Grund für Ihre Reise bestimmen Sie. Buchen Sie bitte Ihren Termin über unser Terminvergabesystem.

Bitte bringen Sie die in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen vollständig zur Visumbeantragung mit.

Antragsformular

Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Zusatzerklärung vollständig aus und bringen es mit den in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen zu Ihrem Termin in die Botschaft.

Antragsformular

Zusatzerklärung

Bearbeitungszeiten

Sofern der Antrag ordnungsgemäß gestellt und alle Dokumente vollständig eingereicht wurden, erfolgt die Bearbeitung durch den Entscheider.

Schengenvisumanträge werden innerhalb von 1-2 Wochen direkt durch die Botschaft entschieden. Sollten weitere Unterlagen zur Prüfung erforderlich sein, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Beschwerdemöglichkeiten

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Merkblätter für Schengenaufenthalte

ACHTUNG : albanische Staatsangehörige selbst benötigen für Geschäftsreisen kein Visum zur Einreise in den Schengenraum. Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie…

Schengenvisum für Geschäftsreisen

ACHTUNG: albanische Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte kein Visum zur Einreise in den Schengenraum. Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie…

Schengenvisum für touristische Aufenthalte

ACHTUNG : albanische Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte kein Visum zur Einreise in den Schengenraum. Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie…

Schengenvisum zu Besuchszwecken

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