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Merkblatt Ehegattennachzug
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!) | ||
4. | Reisepass | Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten |
5. | Heiratsurkunde oder Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft | Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung. Albanische internationale Urkunden benötigen KEINE Übersetzung, aber eine Apostille. |
6. | Pass/Personalausweis und Aufenthaltstitel der/des Ehegatten/Partners | Besitzt der Ehegatte/Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sowohl der Reisepass als auch der Aufenthaltstitel vorgelegt werden (hier reicht die Vorlage von 1 Kopie). |
7. | Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehepartners | Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. |
8. | Nachweis Deutschkenntnisse | Einfache Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzeugnis auf dem Niveau „Deutsch – A1“ nachzuweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt „Nachweis von Sprachkenntnissen im Visumverfahren“. Ausnahmen von der Vorlage des A1 Sprachzertifikats finden Sie unter unseren FAQs |
9. | ggf. Krankenversicherungs-nachweis | einer anerkannten Versicherungsgesellschaft für 3 Monate ab der Einreise ODER falls Sie über Ihren Familienangehörigen in Deutschland bereits versichert sind, alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung, wonach Ihr Krankenversicherungsschutz bereits bei Einreise besteht. Die Police/Versicherungskarte muss spätestens vorgelegt werden, wenn Ihr Visum erteilt wird. |
Bei Nachzug der gesamten Familie im zeitlichen Zusammenhang (innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise der Referenzperson) zusätzlich:
10. | Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Antragsteller und den Ehepartner | Offizielle Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate Hinweis: Die Vorlage der Nachweise entfällt bei deutschen Ehepartnern |
11. | Nachweis über ausreichenden Wohnraum | Mietvertrag des in Deutschland lebenden Ehepartners Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrags entfällt bei deutschen Ehepartnern |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel 8 bis 12 Wochen, im Einzelfall länger. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.