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Merkblatt Kindernachzug

17.04.2024 - Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)

4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Geburtsurkunde des Kindes

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

Albanische internationale Urkunden benötigen KEINE Übersetzung, aber eine Apostille.

6.

Pass/Personalausweis und Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Elternteils

Besitzt der Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sowohl der Reisepass als auch der Aufenthaltstitel vorgelegt werden (hier reicht die Vorlage von 1 Kopie).

7.

Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.

8.

Nachweis der Sorge/Einverständnis des in Albanien verbleibenden Elternteils

Nimmt das Kind nicht zusammen mit beiden Elternteilen Wohnsitz in Deutschland, so ist ein Nachweis über die bestehenden Sorgerechtsverhältnisse zu bringen:

  1. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss
  2. Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  3. Gerichtsurteil des albanischen Gerichts über den vollständigen Entzug des Sorgerechts eines Elternteils

Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht und hat nur ein Elternteil einen Aufenthaltstitel, so kann der in Albanien verbleibende Elternteil eine notarielle Erklärung abgeben, in der er sein Einverständnis zur Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland gibt und den in Deutschland lebenden Elternteil ermächtigt, für die Dinge des alltäglichen Lebens des Kindes allein entscheiden zu dürfen.

Diese Erklärung wird auch bei Nachweis a) zusätzlich benötigt.

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

9.Ggf. Nachweis Deutschkenntnisse für Kinder, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben

Deutschkenntnisse sind grundsätzlich durch ein aktuelles anerkanntes Sprachzeugnis auf dem Niveau „Deutsch – C1“ nachzuweisen.

Ausnahmen von der Vorlage des C1 Sprachzertifikats finden Sie unter unseren FAQs

10.

ggf. Krankenversicherungs-

nachweis

einer anerkannten Versicherungsgesellschaft für 3 Monate ab der Einreise ODER falls Sie über Ihren Familienangehörigen in Deutschland bereits versichert sind, alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung, wonach Ihr Krankenversicherungsschutz bereits bei Einreise besteht.

Die Police/Versicherungskarte muss spätestens vorgelegt werden, wenn Ihr Visum erteilt wird.

Bei Nachzug der gesamten Familie im zeitlichen Zusammenhang (innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise der Referenzperson) zusätzlich:

11.Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Familie

Offizielle Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate des in Deutschland lebenden Elternteils

12.Nachweis über ausreichenden Wohnraum

Mietvertrag des in Deutschland lebenden Elternteils

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel 8 bis 12 Wochen, im Einzelfall länger. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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