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Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme für Blaue Karte EU und Hochqualifizierte
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
4. | Erklärung zum Beschäftigungs-verhältnis | Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung Vorlage im Original |
5. | Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG | die Belehrung finden Sie hier |
6. | Belehrung gem. § 18 Abs. 1 Satz 6 AufenthG | die Belehrung finden Sie hier |
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!) | ||
7. | Reisepass | Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten |
8. | Konkretes Arbeitsplatz-Angebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben: - Bruttoarbeitslohn - wöchentliche Arbeitszeit - Anzahl der Urlaubstage - Arbeitsort |
9. | Qualifikationsnachweise | z. B. Diplome, Zeugnisse, mit Übersetzung und Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse (insb. Deutsch A2 oder Englisch, falls Tätigkeit auf Englisch ausgeübt wird) und über die Anerkennung des Abschlusses: Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ – beide Ausdrucke müssen vorgelegt werden. Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie eine Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html Hinweis: albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache |
10. | Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich) | Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z. B. Humanmediziner), muss diese Erlaubnis bzw. deren Zusicherung bei Antragstellung vorgelegt werden. |
11. | Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs- schutz | Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. |
12. | eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung | Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.152,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. . Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.