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Merkblatt Visumsantrag für Berufskraftfahrer
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.
Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit, die im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit das Führen eines Fahrzeuges vorsieht, fällt unter die Kategorie der Berufskraftfahrer. Hierzu gehören auch Paketzusteller, Lieferanten, LKW-Fahrer etc.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | zweifach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 3 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
4. | Reisepass | Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens sechs Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite zweifach. |
5. | Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis | Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung Vorlage von 2 Kopien |
6. | Führerschein | Das Original und zusätzlich zwei Kopien |
7. | Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz | Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. |
8. | eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung | Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.015 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. |
Bei Vorlage eines albanischen Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist: | ||
9. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich zwei Kopien für die Zeit bis zur Erlangung der Grundqualifikation nach dem BKrFQG (da Sie bis dahin nicht als Berufskraftfahrer arbeiten dürfen) und die geplante Tätigkeit danach Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :
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10. | Nachweis deutscher Sprachkenntnisse | Nachweis über den erfolgreichen Erwerb deutscher Sprachkenntnisse mindestens des Niveaus B1 in Form eines anerkannten Sprachzertifikats |
11. | Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme nach BKrFQG | Die Anmeldung wird Ihnen in der Regel ihr zukünftiger Arbeitgeber zur Verfügung stellen. |
12. | Erklärung von Ihrem Arbeitgeber | Ihr zukünftiger Arbeitgeber erklärt schriftlich auf dem Vordruck der Botschaft, dass Sie erst nach Erhalt der Grundqualifikation Ihre Tätigkeit als Berufskraftfahrer aufnehmen werden. |
Bei Vorlage eines EU-Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist: | ||
9. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich zwei Kopien Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :
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10. | Nachweis der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer aus einem EU-Staat | z. B. EU-Führerschein mit Schlüsselzahl „95“ oder Fahrerqualifizierungsnachweis/Fahrerbescheinigung aus einem EU-Staat, mit deutscher Übersetzung |
Bei Vorlage eines albanischen Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen A, AM oder B erforderlich ist: | ||
9. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich zwei Kopien Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :
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Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland haben.
Unabhängig von der Dauer Ihrer Beschäftigung in Deutschland wird das Visum mit einer Gültigkeit von drei bis max. sechs Monate erteilt. Reisen Sie bitte zeitnah nach Deutschland ein und wenden sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, die die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vornimmt und dann Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen ausländerrechtlichen Fragen ist.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.