Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Visumsantrag für Berufskraftfahrer

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit, die im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit das Führen eines Fahrzeuges vorsieht, fällt unter die Kategorie der Berufskraftfahrer. Hierzu gehören auch Paketzusteller, Lieferanten, LKW-Fahrer etc.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert in der Regel 2-4 Wochen, bei relevanten Voraufenthalten im Bundesgebiet auch deutlich länger. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 5 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 identische biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Bitte kleben Sie auf beide Antragsformulare bereits jeweils 1 Foto und bringen Sie das dritte Foto extra mit.

4.Reisepass

Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens sechs Monate überschreiten muss.

Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite einfach.
5.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung.

Vorlage von 1 Kopie.

6.FührerscheinDas Original und zusätzlich 1 Kopie
7.Nachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzDieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.
8.Eventuell Nachweis über angemessene AltersversorgungAntragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.015 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Bei Vorlage eines albanischen Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist:

9.

Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

für die geplante Tätigkeit ab Erwerb des EU/EWR-Führerscheins
Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben:

  • Art der Tätigkeit / Berufsbezeichnung
  • Für die Tätigkeit erforderliche Führerscheinklasse
  • Beschäftigungszeitraum
  • Arbeitsentgelt brutto im Monat oder Bruttostundenlohn
  • Arbeitsstunden in der Woche
  • Jährlicher Urlaubsanspruch
  • Verpflichtung zur Teilnahme an einer Weiterbildung i.S.d. § 5 BKrFQG i. V. m. § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) in Deutschland (gilt nur, falls der albanische Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben wurde)

10.

Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag für eine anderweitige Beschäftigung bis zum Erwerb des EU/EWR-Führerscheins

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

Zusätzlich, nur wenn der albanische Führerschein ab dem 10.09.2009 erteilt wurde:
für die Zeit bis zur Erlangung der Grundqualifikation nach dem
BKrFQG (da Sie bis dahin nicht als Berufskraftfahrer arbeiten dürfen)
und einer zusätzlichen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ( s. Nr. 5) mit Bestätigung in der Nr. 7.4 und im Vertrag

  • Zur Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung des deutschen Führerscheins und der deutschen (beschleunigten) Grundqualifikation
  • dass Arbeitsbedingungen für die Zeit der Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass der Führerschein und die (beschleunigte) Grundqualifikation einschl. der Ausstellung der erforderlichen Dokumente innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können. Hierfür ist darzulegen, welche Maßnahmen in welchem Umfang für den Erwerb des Führerscheins und Grundqualifikation besucht werden sollen. Dies betrifft auch die Teilnahme an Sprachkursen neben der Arbeitszeit
11.Nachweis für anstehende Qualifizierungsmaßnahme nach BKrFQG oder Weiterbildung*

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

in Form einer Anmeldebestätigung bei einer Fahrschule oder Schulungseinrichtung in Deutschland.

*Sofern Sie im Besitz eines albanischen Führerscheins Klasse D, ausgestellt vor dem 10.09.2008, oder Klasse C1, C ausgestellt vor dem 10.09.2009, sind, muss keine Grundqualifikation, sondern nur eine Weiterbildung vor Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer absolviert werden.

12.Nachweis über DeutschkenntnisseDas Original und zusätzlich 1 Kopie

Nachweis, der für die erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen* erforderlichen Deutschkenntnisse durch Vorlage eines aktuellen Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens.

(*Wenn nur eine 35-stündige Weiterbildung absolviert werden muss und durch eine Buchungsbestätigung nachgewiesen wird, dass diese in Ihrer Muttersprache durchgeführt wird, müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen.)

Bei Vorlage eines EU-Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist:

9.

Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :

  • Art der Tätigkeit / Berufsbezeichnung
  • Für die Tätigkeit erforderliche Führerscheinklasse
  • Beschäftigungszeitraum
  • Arbeitsentgelt brutto im Monat oder Bruttostundenlohn
  • Arbeitsstunden in der Woche
  • Jährlicher Urlaubsanspruch

10.

Nachweis der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer aus einem EU-Staat

z. B. EU-Führerschein mit Schlüsselzahl „95“

oder

Fahrerqualifizierungsnachweis/Fahrerbescheinigung aus einem EU-Staat, mit deutscher Übersetzung.

Bei Vorlage eines albanischen Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen A, AM oder B erforderlich ist:

9.

Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :

  • Art der Tätigkeit / Berufsbezeichnung
  • Für die Tätigkeit erforderliche Führerscheinklasse
  • Beschäftigungszeitraum
  • Arbeitsentgelt brutto im Monat oder Bruttostundenlohn
  • Arbeitsstunden in der Woche
  • Jährlicher Urlaubsanspruch

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland haben.

Unabhängig von der Dauer Ihrer Beschäftigung in Deutschland wird das Visum mit einer Gültigkeit von drei bis max. sechs Monate erteilt. Reisen Sie bitte zeitnah nach Deutschland ein und wenden sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, die die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vornimmt und dann Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen ausländerrechtlichen Fragen ist.

Haftungsausschluss
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

nach oben