Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Visumsantrag für die Teilnahme an einem Sprachkurs

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)

4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Anmeldung zum Sprachkurs

Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs mit min. 18 Wochenstunden Unterricht und Bestätigung über die Zahlung der Kursgebühr

Hinweis: Da Albaner sich visumsfrei für bis zu 90 Tage im Schengenraum aufhalten können, werden nur Anträge bearbeitet, bei denen Sprachkurse für einen längeren Zeitraum gebucht wurden.

6

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Nachweis über vorhandene Kenntnisse, abhängig davon, ab welchem Niveau der Sprachkurs in Deutschland gebucht wurde

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur Zertifikate anerkannter Sprachinstitute (Goethe Institut, ÖSD, telc) anerkennen können!

7.

Abiturzeugnis bzw. Nachweis über höchsten bisher erreichten Bildungsabschluss (Bachelor/Master/PhD)

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis mit Notenübersicht, Diplome, Studienbücher oder Nachweis absolvierter Studienleistung) in beglaubigter Kopie mit Übersetzung und Apostille
8.Nachweis der Finanzierung

Zum Nachweis der Finanzierung von z.Zt. mind. 1.028 € (ab 01.01.2025 € 1.091,-) pro Monat für ein Jahr im Voraus (12.336 Euro, ab 01.01.2025 € 13.092,-) kommen folgende Optionen in Betracht:

  • Eröffnung eines Sperrkontos
  • Stipendium - Nachweis erfolgt durch Stipendienbescheid im Original
  • förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich ein dritte Person mit Wohnsitz in Deutschland schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerbehörden haben dafür entsprechende Formulare)
9.LebenslaufBitte geben Sie an, wie Ihr bisheriger schulischer und beruflicher Werdegang war

10.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz

Für die Einreise in Deutschland ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von min. 30.000 Euro vorzulegen. Der Abschluss einer Studentenkrankenversicherung für den kompletten Aufenthaltszeitraum oder die Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wird empfohlen und ist nach Einreise auch gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen

Die Versicherungspolice muss spätestens vorgelegt werden, wenn Ihr Visum erteilt wird.

11.Eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben

Bitte schildern Sie konkret, warum Sie den Sprachkurs in Deutschland machen möchten, wie Sie die Auswahl der Sprachschule getroffen haben und was Sie später mit den gewonnenen Sprachkenntnissen machen möchten.

Bei studienvorbereitenden Sprachkursen sollten zusätzlich auch Bewerbungen an verschiedenen Hochschulen, uni-assist oder konkrete Planungen angegeben werden.

12.MinderjährigeMinderjährige benötigen zusätzlich ihre Geburtsurkunde, (albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache ) und eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten für die Ausreise zum Studium

Als Nachweis der Plausibilität der Sprachkursteilnahme in Deutschland, empfiehlt es sich, A2 Kenntnisse Deutsch bei Antragstellung glaubhaft zu machen (durch Sprachzertifikate, Teilnahmebescheinigungen o.ä.).

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

nach oben