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Merkblatt Visumsantrag für Schulbesuch

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)

4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Anmeldebestätigung der Schule

Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, ob es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder ob es sich um eine Schule handelt, die ganz oder überwiegend aus privaten Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet

6

Geburtsurkunde des Kindes

Original der Geburtsurkunde

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

Albanische internationale Urkunden benötigen KEINE Übersetzung, aber eine Apostille.

7.

Einladungsschreiben der Gasteltern, des in Deutschland lebenden Verwandten oder des Internats

Im Einladungsschreiben soll eine Erklärung zur Gewährleistung von Unterkunft und Verpflegung abgegeben werden.
8.Nachweis der Sorge/Einverständnis der Eltern zum Schulaufenthalt in Deutschland

Notarielle Erklärung der Eltern mit Einverständnis zur Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland und Ermächtigung der in Deutschland lebenden Familienangehörigen/Gastfamilie/Schule, für die Dinge des alltäglichen Lebens des Kindes entscheiden zu dürfen.

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst und nicht auf internationalem Vordruck ausgestellt sind, müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Die Übersetzung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

9.Finanzierungsnachweis

Nachweise über die Bezahlung des Schulgeldes

und

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Schulaufenthalts in Deutschland (z.B. durch Verpflichtungserklärung der in Deutschland lebenden Verwandten, durch Bestätigung der Schule über die Übernahme der Kosten des Bedarfs des täglichen Lebens oder durch Sperrkonto

10.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz

Für die Einreise in Deutschland ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von min. 30.000 Euro vorzulegen. Der Abschluss einer Studentenkrankenversicherung für den kompletten Aufenthaltszeitraum oder die Versicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wird empfohlen und ist nach Einreise auch gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen

11.Ggf. Bestätigung der Vermittlungsorganisation über den Schüleraustausch oder Bestätigung der Schulen in Deutschland und Albanien über den offiziellen Schüleraustausch

Vorlage der Bestätigung der Organisation für Schüleraustausch in Deutschland

o d e r

Vorlage der Bestätigung der Schule in Albanien und Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um einen internationalen Schüleraustausch handelt, der auf einer offiziellen Vereinbarung beruht

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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