Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Visumsantrag für Au-Pair-Beschäftigung

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Grundsätzlich gilt:

  1. Das Mindestalter für eine Au-Pair-Beschäftigung liegt bei 18, das Höchstalter bei 26 Jahren (am Tag der Visumantragstellung).
  2. Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-pair und Gasteltern bestehen. In der Gastfamilie soll Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird dort Deutsch nur als Familiensprache und nicht als Muttersprache gesprochen, kann das Visum erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
  3. Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist grundsätzlich nur einmal möglich.
  4. Bitte nehmen Sie folgendes Merkblatt über Ihre Rechte und Pflichten als Au-Pair zur Kenntnis. Den Empfang dieses Merkblatts müssen Sie bei Antragstellung per Unterschrift bestätigen.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)

4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Au-Pair Vertrag

Original, in deutscher oder englischer Sprache.

Ein Mustervertrag ist auf der Webseite der Agentur für Arbeit abrufbar (www.arbeitsagentur.de).

Der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten:

  • die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben)
  • Beginn und Dauer des Vertrages (mind. 6 Monate, max. 1 Jahr)
  • allgemeine Pflichten der Gasteltern
  • allgemeine Pflichten des Au-pairs
  • Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst
  • Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 280 € zuzüglich Taschengeld für den Besuch eines Deutschkurses)
  • Vereinbarung über die Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich
  • Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens 2 Arbeitstage pro Monat)

6

Ggf. Schreiben des Vermittlungsbüros

Sollte der Au-pair Vertrag über ein anerkanntes Vermittlungsbüro zustande gekommen sein, so ist das Schreiben des Vermittlers beizufügen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

www.guetegemeinschaft-aupair.de

7.Au-Pair-Fragebogenvollständig von der Gastfamilie ausgefüllt und unterschrieben

8.

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages aus dem Jahr 2003 für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch wird bei der Antragstellung ein mündlicher Deutschtest auf dem Mindestniveau A1 durchgeführt.
9.Eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben

Im Original, in albanischer Sprache und mit deutscher Übersetzung.

10.Lebenslauf

Im Original, in albanischer Sprache und mit deutscher Übersetzung.

11.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Es ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von min. 30.000 Euro vorzulegen. Der Abschluss einer Krankenversicherung für den kompletten Aufenthaltszeitraum wird empfohlen und ist nach Einreise auch gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

nach oben