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Merkblatt Visumsantrag für Berufsausbildung

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag frühestens 4 Monate vor Ausbildungsbeginn angenommen werden kann.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert in der Regel 2-4 Wochen, bei relevanten Voraufenthalten im Bundesgebiet auch deutlich länger. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 6 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)

4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Unterschriebener Ausbildungsvertrag

genaue Angaben über

  • Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit,
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Höhe der Vergütung

Sofern der Inhalt der Ausbildung aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Ausbildungsplan vorzulegen.

6

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01. April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung

7.

Qualifikationsnachweise

z. B. Diplome, Zeugnisse, falls vorhanden: Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland

Hinweis: albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache
8.Lebenslaufselbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
9.Nachweis deutscher SprachkenntnisseNachweis über den erfolgreichen Erwerb deutscher Sprachkenntnisse mindestens des Niveaus B1 in Form eines anerkannten Sprachzertifikats oder der Bestätigung der schulischen Bildungseinrichtung, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (außer bei Gesundheitsberufen immer anerkanntes Sprachzertifikat Niveau B1 (siehe Merkblatt)

10.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz

Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.

11.Ggf. Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Falls die Ausbildungsvergütung einen monatlichen Bruttobetrag von € 927,- nicht erreicht, ist die Finanzierung des Fehlbetrages nachzuweisen, u.a. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung, Nachweis der Errichtung eines Sperrkontos, Bestätigung über kostenlosen Wohnraum.

12.MinderjährigeMinderjährige benötigen zusätzlich ihre Geburtsurkunde, (albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache ) und eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten für die Ausreise zum Studium. Aus der notariellen Erklärung muss sich auch ergeben, wer für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland die Vormundschaft übernimmt.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.

Unabhängig von der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland wird das Visum i. d. R. mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erteilt. Reisen Sie bitte zeitnah nach Deutschland ein und wenden sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, die die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vornimmt und dann Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen ausländerrechtlichen Fragen ist.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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