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Hinweise für Terminregistrierungen nach § 26 Abs. 2 BeschV

09.09.2021 - Artikel

Sie haben versucht, einen Termin für § 26 Abs. 2 BeschV zu buchen und waren nicht erfolgreich? Hier finden Sie Informationen dazu.

Bei der Schließung der Registrierungsliste für Termine im November kam es zu einem technischen Problem. Es gingen daher mehr Registrierungen ein, als Termine zur Verfügung stehen. Nur die rechtzeitig eingegangen Registrierungen erhalten daher einen Termin. Alle chronologisch danach eingegangenen Termine müssen gelöscht werden.

Im Fall der Terminvergabe erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail über den gebuchten Termin. Muss Ihre Registrierung aus den o.g. Gründen gelöscht werden, erhalten Sie ebenfalls eine entsprechende Nachricht. Bitte sprechen Sie nur dann in der Visastelle vor, wenn Sie einen bestätigten Termin haben.

Dem Auswärtigen Amt und der Botschaft Tirana ist die belastende Situation der Terminvergabe bewusst. Das Auswärtige Amt arbeitet daher mit Hochdruck daran, die Situation für alle Antragstellenden zu verbessern. Voraussichtlich wird ab Jahresbeginn 2022 ein neues, verbessertes Verfahren zur Terminvergabe eingeführt. Dieses steht dann selbstverständlich allen, die jetzt leider nicht berücksichtigt werden konnten, offen. Die Botschaft Tirana wird hierzu so bald wie möglich weitere Informationen an dieser Stelle veröffentlichen.

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