Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt für Working Holiday Programm
„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay.
Aufgrund der Notwendigkeit innerstaatlicher Implementierungsmaßnahmen ist die Absprache mit Brasilien noch nicht wirksam.
Die Programme sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.
- Australische, israelische, japanische und neuseeländische Staatsangehörige können bei jeder deutschen Auslandsvertretung oder nach der Einreise bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde beantragen.
- Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen.
- Koreanische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel ausschließlich bei der Botschaft Seoul, Taiwaner ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen.
- Wegen des besonderen Status der Sonderverwaltungsregion Hongkong können die notwendigen Visa ausschließlich beim Generalkonsulat Hongkong beantragt werden. Die Antragsteller müssen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig sein.
- Brasilianische Staatsangehörige können den erforderlichen Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien beantragen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Ein „Working Holiday“-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich. Wenn Sie bereits früher ein Working Holiday Visum für Deutschland erhalten haben, ist eine Neubeantragung nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 10 Arbeitstagen.
Einen Visumstermin können Sie direkt auf der Homepage der Deutschen Botschaft Tirana buchen. Bitte buchen Sie Ihren Termin in der Kategorie „Working Holiday“. Die Terminbuchung finden Sie unter folgendem Link:
deutschsprachig
englischsprachig
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte zu Ihrem Termin in der der Visastelle der Botschaft. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfasst Ihr mitgebrachtes Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Für die Bearbeitung des Visumantrages wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Ein „Working Holiday“-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich. Wenn Sie bereits früher ein Working Holiday Visum für Deutschland erhalten haben, ist eine Neubeantragung nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 10 Arbeitstagen. Eine rechtzeitige Planung und eine Antragstellung im Herkunftsland wird empfohlen. Antragsteller werden nach abschließender Bearbeitung des Antrages per E-Mail über das Abholdatum benachrichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Antragsunterlagen (bitte in 2-facher Ausführung vorlegen):
- Antragsgebühr 75 Euro (in bar in albanischen Lek), zu zahlen bei Einreichung der Bewerbung. Wenn ein Visum abgelehnt wurde oder der Antragsteller den Antrag zurückgezogen hat, wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Videx Antragsformular
- Belehrung (einfach)
- Reisepass (gültig für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland) mit einer Kopie der Datenseite
- zwei biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
- Finanzierungsnachweis: aktuelle Kontoauszüge des Antragstellers, bei dem der Kontostand den Anforderungen entspricht, die der Webseite der deutschen Botschaft im Heimatland zu entnehmen sind
- Motivationsschreiben und Nachweise/Informationen über den geplanten Aufenthalt in Deutschland
- ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland, nicht älter als 3 Monate (falls Sie nicht im Heimatland wohnhaft sind, vom Aufenthaltsstaat) nicht übersetzt
- einen Lebenslauf (auf Englisch, Deutsch oder Albanisch)
- ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung, die auch Krankenhausbehandlung und Rücktransport in das jeweilige Herkunftsland beinhaltet (Deckungssumme mindestens 30.000 EUR).
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Weitere Informationen
Working Holiday Programmes exist with Argentina, Australia, Brazil, Canada, Chile, Hong Kong, Israel, Japan, the Republic of Korea, New Zealand, Taiwan and Uruguay. Due to the need for implementation…