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Wichtige Informationen zur Beantragung eines Visums zur unqualifizierten Beschäftigung („Westbalkanregelung“)

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Seit dem 1. Juni 2024 können Sie ihr Visumverfahren für eine Arbeitsaufnahme nach der Westbalkanregelung durch Einholung der Vorabzustimmung wesentlich beschleunigen: Hierzu beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald Ihr künftiger Arbeitgeber die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, können Sie einen Termin vereinbaren und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragen.

Die Terminbuchung und Annahme des Visumantrags findet über den von der Botschaft beauftragten Dienstleister VisaMetric statt.

Welche Unterlagen bei VisaMetric vorzulegen sind, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website von Visametric.

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