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Merkblatt Visumsantrag für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
4. | Reisepass | Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens sechs Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite einfach. Grundsätzlich verbleibt Ihr Reisepass während der regulären Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen in der Visastelle. Sollten Sie diesen ausnahmsweise benötigen, geben Sie dies bei Antragstellung an. |
5. | Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. | |
6. | Arbeitsplatzzusage oder Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :
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7. | Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit | Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung Vorlage von 1 Kopie |
8. | Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG | die Belehrung finden Sie hier |
9. | Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz | Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. |
10. | eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung | Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.152,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. |
11. Nur für Pflegehilfskräfte | Anerkanntes Sprachzertifikat | Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.