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Merkblatt Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben
1.Antragsformulareinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
4.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung

Vorlage im Original

5.Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthGdie Belehrung finden Sie hier
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)
6.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten
7.Konkretes Arbeitsplatz-Angebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :

  • Art der Tätigkeit / Berufsbezeichnung
  • Beschäftigungszeitraum
  • Arbeitsentgelt brutto im Monat oder Bruttostundenlohn
  • Arbeitsstunden in der Woche
  • Jährlicher Urlaubsanspruch
8.Qualifikationsnachweise

z. B. Diplome, Zeugnisse, mit Übersetzung und Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse (insb. Deutsch A2 oder Englisch, falls Tätigkeit auf Englisch ausgeübt wird)

Hinweis: albanische Urkunden mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache

9.Urkunde über die Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland oder (bei reglementierten Berufen) deutsche Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der entsprechenden BerufsbezeichnungInformationen finden Sie hier: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php
10.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn eine Einreise bereits vor Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung erfolgen soll. Für weitere Details lesen Sie bitte das Merkblatt.
11.eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung

Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.647,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Als ausreichende Altersvorsorge i. S. d. § 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG bzw. § 1 Abs. 2 S. 1 BeschV können zum Beispiel folgende Unterlagen dienen:

• Ein Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Rentenzahlungen zu erwarten sind. Eine Auflistung vergangener Beitragsleistungen ohne Information zu den zu erwartenden Leistungen ist nicht ausreichend.

• Eine (private) Rentenversicherung -wenn die Ansprüche aus dieser bereits bestehen, also die entsprechenden Einzahlungen bereits in der Vergangenheit getätigt wurden und die Versicherung bestätigt, dass nach aktuellem Stand ein Anspruch auf eine monatliche Zahlung im Rentenalter in bestimmter Höhe besteht. Auch muss ausgeschlossen sein, dass die beanspruchte Summe bereits vor Eintritt des Rentenalters ausgezahlt werden kann. Der bloße Abschluss eines solchen Vertrags kurz vor der Visumantragstellung ist nicht ausreichend.

• Nachweis zu Immobilienbesitz (Auszug aus dem Grundbuch, einschließlich eines aktuellen Wertgutachtens zu der Immobilie).
Hinweis: Unterlagen können nur dann in die Prüfung einbezogen werden, wenn diese ausreichende geldwerte Beträge enthalten und gemeinsam mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. . Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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