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Merkblatt Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Artikel

Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit als Fachkraft setzt das Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses voraus. Bei Berufsabschlüssen handelt es sich hierbei um eine Anerkennungsurkunde einer deutschen Behörde, siehe: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php. Hochschulabschlüsse müssen in Anabin aufgeführt und somit in Deutschland anerkannt sein, alternativ können Sie auch eine Zeugnisbewertung durchführen lassen (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html)

Dieses Merkblatt ist für Sie nur relevant, wenn:

  • Sie eine ausländische Berufsausbildung haben und von einer deutschen Behörde festgestellt wurde, dass Sie noch keine Anerkennung bekommen können da noch Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen nötig sind (Defizitbescheid), oder
  • Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen und in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen (z. B. als Arzt, Apotheker, Physiotherapeut)
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben
1.Antragsformulareinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
4.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit

Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung

Vorlage im Original

5.Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthGdie Belehrung finden Sie hier
Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)
6.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten
7.Konkretes Arbeitsplatz-Angebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben:

  • Art der Tätigkeit/Berufsbezeichnung
  • Bruttoarbeitslohn
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Arbeitsort
8.Defizitbescheidder zuständigen deutschen Behörde, mit dem die Notwendigkeit der praktischen/theoretischen Anpassungsmaßnahmen festgestellt wird
9.Anerkanntes Sprachzertifikat

Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER.

Bei Pflege- und Gesundheitsberufen mind. Stufe B1

10.Qualifikationsnachweise

z. B. Diplome, Zeugnisse

Hinweis: albanische Diplome und Zeugnisse mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache

11.Detaillierter Weiterbildungsplan und Zusatzblatt für Anpassungsmaßnahmenaus dem hervorgeht, wie die festgestellten Defizite ausgeglichen werden sollen, mit Nennung von Beginn und Ende der Weiterbildungsmaßnahme und vom Arbeitgeber ausgefülltes Zusatzblatt
12.Nachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzDieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.
13.eventuell Nachweis über angemessene AltersversorgungAntragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.152,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. . Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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