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Merkblatt Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit als Fachkraft setzt das Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses voraus. Bei Berufsabschlüssen handelt es sich hierbei um eine Anerkennungsurkunde einer deutschen Behörde, siehe: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php. Hochschulabschlüsse müssen in Anabin aufgeführt und somit in Deutschland anerkannt sein, alternativ können Sie auch eine Zeugnisbewertung durchführen lassen (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html)
Dieses Merkblatt ist für Sie nur relevant, wenn:
- Sie eine ausländische Berufsausbildung haben und von einer deutschen Behörde festgestellt wurde, dass Sie noch keine Anerkennung bekommen können da noch Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen nötig sind (Defizitbescheid), oder
- Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen und in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen (z. B. als Arzt, Apotheker, Physiotherapeut)
| Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
| 1. | Antragsformular | einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben |
| 2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
| 3. | Passfotos | 2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
| 4. | Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit | Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung Vorlage im Original |
| 5. | Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG | die Belehrung finden Sie hier |
| Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!) | ||
| 6. | Reisepass | Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten |
| 7. | Konkretes Arbeitsplatz-Angebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben:
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| 8. | Defizitbescheid | der zuständigen deutschen Behörde, mit dem die Notwendigkeit der praktischen/theoretischen Anpassungsmaßnahmen festgestellt wird |
| 9. | Anerkanntes Sprachzertifikat | Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER. Bei Pflege- und Gesundheitsberufen mind. Stufe B1 |
| 10. | Qualifikationsnachweise | z. B. Diplome, Zeugnisse Hinweis: albanische Diplome und Zeugnisse mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache |
| 11. | Detaillierter Weiterbildungsplan und Zusatzblatt für Anpassungsmaßnahmen | aus dem hervorgeht, wie die festgestellten Defizite ausgeglichen werden sollen, mit Nennung von Beginn und Ende der Weiterbildungsmaßnahme und vom Arbeitgeber ausgefülltes Zusatzblatt |
| 12. | Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz | Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn eine Einreise bereits vor Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung erfolgen soll. Für weitere Details lesen Sie bitte das Merkblatt. |
| 13. | eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung | Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.647,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. • Ein Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Rentenzahlungen zu erwarten sind. Eine Auflistung vergangener Beitragsleistungen ohne Information zu den zu erwartenden Leistungen ist nicht ausreichend. • Eine (private) Rentenversicherung -wenn die Ansprüche aus dieser bereits bestehen, also die entsprechenden Einzahlungen bereits in der Vergangenheit getätigt wurden und die Versicherung bestätigt, dass nach aktuellem Stand ein Anspruch auf eine monatliche Zahlung im Rentenalter in bestimmter Höhe besteht. Auch muss ausgeschlossen sein, dass die beanspruchte Summe bereits vor Eintritt des Rentenalters ausgezahlt werden kann. Der bloße Abschluss eines solchen Vertrags kurz vor der Visumantragstellung ist nicht ausreichend. • Nachweis zu Immobilienbesitz (Auszug aus dem Grundbuch, einschließlich eines aktuellen Wertgutachtens zu der Immobilie). Hinweis: Unterlagen können nur dann in die Prüfung einbezogen werden, wenn diese ausreichende geldwerte Beträge enthalten und in deutsche oder englische Sprache übersetzt sind. |
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. . Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.