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Merkblatt Visumsantrag für Berufskraftfahrer
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.
Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.
Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit, die im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit das Führen eines Fahrzeuges vorsieht, fällt unter die Kategorie der Berufskraftfahrer. Hierzu gehören auch Paketzusteller, Lieferanten, LKW-Fahrer etc.
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert in der Regel 2-4 Wochen, bei relevanten Voraufenthalten im Bundesgebiet auch deutlich länger. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 5 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben | ||
1. | Antragsformular | einfach vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. |
2. | Gebühren | Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben. |
3. | Passfotos | 2 identische biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter |
4. | Reisepass | Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens sechs Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite einfach. |
5. | Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für Arbeit | Die Erklärung finden Sie hier. Sie ist verpflichtend seit 01.April 2020 für alle Beschäftigungsbereiche, auch für Ausbildung. Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben. Sofern eine Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung der deutschen Fahrerlaubnis erforderlich ist, muss der Arbeitgeber unter Nr. 7.4 der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine anderweitige Beschäftigung während der Qualifizierungsmaßnahme bestätigen, dass der Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung der Voraussetzungen enthält, die für die Berufsausübung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen erforderlich sind und dass die Arbeitsbedingungen für die Zeit der Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass die erforderliche Fahrerlaubnis und die Qualifikationen einschließlich der Ausstellung der erforderlichen Dokumente innerhalb von 15 Monaten erlangt werden. Vorlage im Original |
6. | Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG | die Belehrung finden Sie hier |
7. | Zusatzblatt C | Die Erklärung finden Sie hier. Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben. Vorlage im Original |
8. | Führerschein | Das Original und zusätzlich 1 Kopie |
9. | Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz | Dieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. |
10. | Eventuell Nachweis über angemessene Altersversorgung | Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein monatliches Brutto-Gehalt von mindestens 4.152,50 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. |
Bei Vorlage eines albanischen Führerscheines (der nach dem 10.09.2009 erworben wurde) und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist: | ||
11. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie für die geplante Tätigkeit ab Erwerb des EU/EWR-Führerscheins
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12. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag für eine anderweitige Beschäftigung bis zum Erwerb des EU/EWR-Führerscheins für die Zeit bis zur Erlangung der Grundqualifikation nach dem BKrFQG (da Sie bis dahin nicht als Berufskraftfahrer arbeiten dürfen) | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für diese Zwischenbeschäftigung ( s. Nr. 5) mit Bestätigung in der Nr. 7.4 in der Erklärung und im Vertrag
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Bei Vorlage eines EU-Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist: | ||
11. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :
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12. | Nachweis der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer aus einem EU-Staat | z. B. EU-Führerschein mit Schlüsselzahl „95“ oder Fahrerqualifizierungsnachweis/Fahrerbescheinigung aus einem EU-Staat, mit deutscher Übersetzung. |
Bei Vorlage eines albanischen Führerscheines und einem zukünftigen Einsatz, für den in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klassen A, AM oder B erforderlich ist: | ||
11. | Konkretes Arbeitsplatzangebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag | Das Original und zusätzlich 1 Kopie Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben :
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Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland haben.
Unabhängig von der Dauer Ihrer Beschäftigung in Deutschland wird das Visum mit einer Gültigkeit von drei bis max. sechs Monate erteilt. Reisen Sie bitte zeitnah nach Deutschland ein und wenden sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde, die die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vornimmt und dann Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen ausländerrechtlichen Fragen ist.
Haftungsausschluss
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.