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Wichtige Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)
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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer des Anerkennungs- und Visumsverfahrens erheblich und kann genutzt werden, wenn die örtlich zuständige Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung gem. § 81a AufenthG erteilt hat.
Wenn Ihnen eine solche Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ausgestellt wurde, wird die Botschaft im Regelfall automatisch hierüber informiert und setzt sich mit Ihnen direkt per Mail zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
Sie können sich ebenso nach Erhalt der Vorabzustimmung proaktiv mit einer Mail an termin@tira.auswaertiges-amt.de wenden. Bitte fügen Sie dieser Mail unbedingt ein Foto oder Scan aller Seiten Ihrer Vorabzustimmung bei. Wir werden uns anschließend mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
ACHTUNG:
Bei der Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG handelt es sich um eine Vorabzustimmung einer innerdeutschen Ausländerbehörde, die z.B. Ihr künftiger Arbeitgeber dort gebührenpflichtig beantragt hat – nicht z.B. um eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder ein sonstiges Dokument.
Handelt es sich bei dem von Ihnen übersandten Dokument nicht um eine Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG, erfolgt auf dem oben beschriebenen Weg keine Terminvergabe!