Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Über uns

Bezeichnung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Karl Bergner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

Ort

Tirana

Land

Albanien

Adresse

Rruga Skenderbej Nr. 8, TiranaVisastelle 2: Rruga Otto von Habsburg, Tirana
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Abteilungen

Telefonische Erreichbarkeit der Visastelle:
Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr
+355 (0)68 4045924
Erreichbarkeit der Visastelle

Öffnungszeiten

Besuchszeiten allgemein:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr (sonst nach Vereinbarung)
Konsularabteilung und Visastelle:
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die Botschaft ist an folgenden Feiertagen geschlossen.

Kontakt

Telefon

+355 (0) 4 2274 505

Fax

+49 30 1817 67279

Website

Bereitschaftsdienst:
Die Botschaft Tirana ist in dringenden Notfällen (z.B. bei Verlust des Passes oder im Falle eines Unfalls) außerhalb der Dienstzeiten unter 00 355 68 202 9109 (nur für Anfragen in deutscher und englischer Sprache) und 00 355 68 202 3968 (für Anfragen in albanischer Sprache) telefonisch erreichbar. Anfragen, die keine dringenden Notfälle darstellen, wie beispielsweise Fragen zu Visumsanträgen, können vom Bereitschaftsdienst nicht beantwortet werden.

Hinweis zum barrierefreien Zugang

Die Botschaft unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und ist bemüht, ihnen den Zugang zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der baulichen Gegebenheiten zu ermöglichen.
Unmittelbar vor dem Botschaftsgelände sind Parkplätze vorhanden. In besonderen Fällen besteht dort für Besucher mit Behinderung eine Parkmöglichkeit. Eine Voranmeldung ist dafür notwendig.
Der Zugang zum Gelände, auf dem sich die Botschaft befindet, ist barrierefrei. Der leicht erhöhte Eingang der Botschaft ist für Rollstuhlfahrer über eine Metallrampe zugänglich. Innerhalb der Kanzlei ist mangels Aufzug nur das Erdgeschoss mit Foyer, Veranstaltungsbereich und WCs zu erreichen. Eine bauliche oder technische Unterstützung für blinde und sehbehinderte Menschen ist nicht vorhanden.
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