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Kriterien für die Förderung von Kleinstprojekten

Kleinstprojekt in Ninësh/Mallakaster

Kleinstprojekt in Ninësh/Mallakaster, © Botschaft Tirana

17.03.2023 - Artikel

Ziel der Förderung ist die Berücksichtigung der Grundbedürfnisse der ärmsten Bevölkerungsschichten. Die Projekte sollen unmittelbar wirksam sein.

Förderungswürdig sind Projekte, die

  • durch den einheimischen Träger (z.B. Nichtregierungsorganisationen, Selbsthilfegruppen, örtliche Behörden, Kirchen o.ä.) nicht selbst finanziert werden können.

  • Projektträger und/oder Gemeindeverwaltung sollten einen Eigenbeitrag leisten (dieser kann z.B. auch in Form von Arbeitskosten und/oder Transportkosten für Material bestehen)

  • einen Zuwendungsbetrag von max. 10.000,00 Euro nicht überschreiten. Materialien sind in der Regel im Kooperationsland oder in benachbarten Ländern zu beschaffen. Ausgaben für Fachkräfte zur Installation von Geräten o.ä. können in Ausnahmefällen übernommen werden. Es ist dabei zu begründen, warum diese Ausgaben nicht als Eigenbeitrag geleistet werden können. Diese Ausgaben sind im Finanzierungsplan gesondert aufzuführen. Personal- und Verwaltungskosten des Projektträgers (Löhne, Gehälter, Honorare, Büromiete) sind nicht zuwendungsfähig.

  • in sich geschlossene Maßnahmen darstellen, d.h. zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen (z.B. für laufenden Bedarf an Verbrauchsgütern wie Lebensmittel oder Materialien oder für Gehaltszahlungen usw.) führen. Lediglich Vorprodukte und Verbrauchsmaterialien für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten können bezuschusst werden. Bei Beschaffung von technischen Geräten muss deren regelmäßige Wartung gewährleistet sein.

  • innerhalb des Kalenderjahres abgerechnet werden können, in dem der Zuwendungsvertrag geschlossen wurde.

Nicht in Betracht kommen Maßnahmen, die

  • der Förderung von Einzelpersonen oder bereits privilegierten Gruppen dienen,
  • der humanitären Hilfe in Krisen- und Katastrophenfällen oder der Nahrungsmittelhilfe zuzurechnen sind,
  • deren Folgeausgaben vom Projektträger nicht übernommen werden können oder eine Bestands- bzw. Wirksamkeitsdauer von weniger als drei Jahren haben,
  • die durch andere Programme der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden,
  • Behörden oder sonstigen staatlichen Institutionen des Gastlandes zu Gute kommen, ohne eine hinreichende Verbesserung der Lebensumstände der örtlichen Bevölkerung zu bewirken,
  • die den polizeilichen oder militärischen Bereich betreffen,
  • für die die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden nicht vorliegen bzw. in denen anderweitige rechtliche Angelegenheiten nicht abschließend geklärt sind (z.B. Grundstücksverhältnisse).

Beispiele:

  • Bildungswesen (z.B. notwendige Renovierungen von Schulgebäuden oder Kindergärten, Verbesserung der sanitären Anlagen in Schulen/Kindergärten)
  • Gesundheitswesen und sanitäre Einrichtungen
  • Einkommens- und Ernährungsverbesserung (Landwirtschaft)

Beispiele für nicht förderungsfähige Projekte:

  • Darlehensvergabe
  • Finanzierung von Landkauf
  • Fahrzeugbeschaffung
  • Infrastrukturprojekte wie z.B. Straßen- oder Brückenbau
  • Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für die öffentliche Verwaltung

Verfahren:

Anträge sind schriftlich bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres bei der deutschen Botschaft in Tirana einzureichen und sollten folgende Angaben enthalten:

  • Projektträger
  • Ziel des Projekts
  • Zielgruppe
  • Geplante Maßnahme und ihre Wirkung auf die Zielgruppe
  • Finanzierung des Projektes (Eigenleistung, Leistung Dritter, erbetene Unterstützung durch die Botschaft)
  • Finanzierungsplan mit 3 Kostenvoranschlägen im Original (Angebote über Material zur Durchführung des Projektes)
  • Unterstützungsschreiben/Einverständniserklärung der zuständigen Gemeindeverwaltung

Die Projektabwicklung erfolgt durch die Botschaft. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags wird mit dem lokalen Projektträger ein Zuwendungsvertrag geschlossen.

Der Projektträger verpflichtet sich, auf die Zuwendung in geeigneter Form hinzuweisen (z.B. durch Anbringen einer Plakette mit dem Logo der Zusammenarbeit).

Nach Abschluss des Projekts hat der Projektträger einen Verwendungsnachweis (Formular wird von der Botschaft zur Verfügung gestellt) mit allen Originalrechnungen vorzulegen. Auch über die als Eigenleistung übernommenen Ausgaben sind Belege vorzulegen. Nicht verausgabte Haushaltsmittel sind vom Projektträger der Botschaft zurückzuerstatten.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist das Referat für Wirtschaft und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Deutschen Botschaft Tirana.

Kontaktdaten

Bezeichnung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Karl Bergner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter

Ort

Tirana

Land

Albanien

Adresse

Rruga Skenderbej Nr. 8, Tirana
Visastelle 2: Rruga Otto von Habsburg, Tirana

Mehr dazu in unseren Datenschutzerklärungen

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Telefonische Erreichbarkeit der Visastelle:
Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr
+355 (0)68 4045924
Erreichbarkeit der Visastelle

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Hinweis zum barrierefreien Zugang

Die Botschaft unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und ist bemüht, ihnen den Zugang zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der baulichen Gegebenheiten zu ermöglichen.
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