Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigung von Kopien, Unterschriftsbeglaubigung und Bescheinigungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

Artikel

Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigungen von Kopien und Bescheinigungen in Rentenangelegenheiten sowie Grenzübertrittsbescheinigungen

Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigungen von Kopien und Bescheinigungen in Rentenangelegenheiten können in der Botschaft (Eingang Visastelle 1, Gebäude Botschaft) nur montags und mittwochs in der Zeit von 13:30 bis 15:00 h eingereicht werden. Grenzübertrittsbescheinigungen werden täglich von 08:00 bis 10:00 h entgegen genommen (Eingang Visastelle 1, Gebäude Botschaft).
Ein Termin ist hierfür nicht notwendig. Ausnahme: Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per Mail, sofern es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung in einer Grundstücksangelegenheit oder für eine Vollmacht handelt.
Die Bearbeitung nimmt einige Arbeitstage in Anspruch.

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.

Bitte bringen Sie für die Beglaubigung von Kopien unbedingt das Original der Urkunde mit, sonst kann die Beglaubigung nicht erfolgen. Das Zusammenfassen und Beglaubigen mehrerer Dokumente in einem Vermerk ist nicht zulässig. Kopien von Bescheinigungen, die nicht von staatlichen Stellen oder Universitäten ausgestellt wurden, über Fortbildungen, Praktika und den Erwerb von Qualifikationen im Gesundheitsbereich werden nur beglaubigt, sofern die Bescheinigungen mit einer Apostille des albanischen Außenministeriums versehen sind.

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt freitags von 8.30 h bis 12.00 h und dienstags von 13.30 bis 15.00 h (Visastelle 2, Rruga Otto von Habsburg).

Gebühren:

Einfache Unterschriftsbeglaubigung: Festgebühr je Beglaubigungsvermerk (unabhängig vom Wert des Rechtsgeschäftes): 56,43 € (in ALL), im Falle einer Namenserklärung: 79,57 € (in ALL).
Kopiebeglaubigung: Festgebühr je Beglaubigungsvermerk (unabhängig von der Seitenzahl): 27,16 € (in ALL)
Bescheinigungen in Rentenangelegenheiten für die gesetzliche Rentenversicherung und Grenzübertrittsbescheinigungen sind gebührenfrei.

Die Gebühr ist in Euro festgelegt. Die Botschaft nimmt den Gegenwert am Tag der Beantragung kaufmännisch gerundet bar in albanischen Lek (ALL) an.

nach oben