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Beglaubigung von Kopien, Unterschriftsbeglaubigung und Bescheinigungen
Foto eines Stempels © colourbox
Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigungen von Kopien, Anträge auf Führungszeugnis, Bescheinigungen in Rentenangelegenheiten sowie Grenzübertrittsbescheinigungen
Für Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigungen von Kopien und Anträge auf Führungszeugnis buchen Sie bitte einen Termin.
Grenzübertrittsbescheinigungen werden ohne vorherige Terminvereinbarung täglich von 08:00 bis 10:00 h entgegengenommen (Visastelle 2, Rruga Otto von Habsburg).
Lebensbescheinigungen für die Deutsche Rentenversicherung können in der Botschaft (Eingang Visastelle 1,) montags und mittwochs in der Zeit von 13:30 bis 15:00 h eingereicht werden. Ein Termin ist hierfür grundsätzlich nicht notwendig.
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten in Grundstücks-, Handelsregister- oder erbrechtlichen Angelegenheiten empfehlen wir vorherige Kontaktaufnahme.
Für die Beglaubigung von Kopien bringen Sie bitte unbedingt das Original der Urkunde mit, sonst kann die Beglaubigung nicht erfolgen. Das Zusammenfassen und Beglaubigen mehrerer Dokumente in einem Vermerk ist nicht zulässig. Kopien von Bescheinigungen, die nicht von staatlichen Stellen oder Universitäten ausgestellt wurden, über Fortbildungen, Praktika und den Erwerb von Qualifikationen im Gesundheitsbereich werden nur beglaubigt, sofern die Bescheinigungen mit einer Apostille des albanischen Außenministeriums versehen sind. Die Gebühr je Beglaubigungsvermerk beträgt 30.- €.
Die Gebühr je Beglaubigungsvermerk (unabhängig vom Wert des Rechtsgeschäftes) beträgt 60.- €.
Die Gebühr ist in Euro festgelegt. Die Botschaft nimmt den Gegenwert am Tag der Beantragung kaufmännisch gerundet bar in albanischen Lek (ALL) an.
Bescheinigungen in Rentenangelegenheiten für die gesetzliche Rentenversicherung und Grenzübertrittsbescheinigungen sind gebührenfrei.