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Merkblatt Visumsantrag für die Arbeitsplatzsuche (bis zu max. 6 Monaten)

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschrieben

1.

Antragsformular

einfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben

2.

Gebühren

Gebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.

3.

Passfotos

2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter

Folgende Dokumente benötigen Sie im Original mit einer Kopie (Die kopierten Unterlagen dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden!)

4.ReisepassGültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 6 Monaten über das geplante Reisedatum hinaus. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten

5.

Lebenslauf

Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

6.

Motivationsschreiben

Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Arbeitsplatzsuche. Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden. Bitte erwähnen und belegen Sie auch Ihre Sprachkenntnisse und begründen sie, falls keine Deutschkenntnisse vorhanden sind, warum diese nicht erforderlich sind.

7.

Qualifikationsnachweise

Deutscher oder anerkannter ausländischer oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss.

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ – beide Ausdrucke müssen vorgelegt werden.

Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen:
https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

Oder anerkannte Berufsausbildung

Informationen über die Anerkennung finden Sie hier:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php

Soweit Sie in einem sogenannten reglementierten Beruf arbeiten möchten (z. B. im Gesundheitswesen), müssen Sie die Zusicherung einer Berufsausübungserlaubnis oder die erfolgte Erteilung nachweisen.
Fachkräfte mit Berufsausbildung müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen (in der Regel Niveau B1).

Hinweis: Albanische Urkunden müssen mit Apostille und deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

8.Nachweis der Finanzierung des gesamten AufenthaltsNachweis der Finanzierung des gesamten Aufenthalts (nachzuweisende monatliche Mindestsumme 1.028,- €) u.a. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung oder Nachweis der Errichtung eines Sperrkontos. Zu diesen und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten s.a. die einschlägigen Informationen auf der Webseite der Botschaft www.tirana.diplo.de.

9.

Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs schutz

Eine Krankenversicherung ist für den gesamten Aufenthaltszeitraum abzuschließen. Die Vorgaben für die Krankenversicherung finden Sie hier.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig. Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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